Woher erhalten ich die Baupläne?

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H

HabneFrage

Guten Tag.
Ich würde die Baupläne für die Rohrleitung meiner Wohnung in einem schlüsselfertigen Mehrfamilienhaus benötigen.
Erhalten ich diese direkt vom Bauträger? Oder über die Hausverwaltung?
Steht der HV diese Pläne (Rohrleitung und Elektropläne) vom Bauträger zu, wenn die Gewährleistung abläuft, und der Bauträger danach evtl.
nicht mehr erreichbar ist?
Es wäre ja für zukünftige Maßnahmen am Bau nötig, damit man weiß, wo welche Leitungen verbaut sind.
Wie wird so etwas geregelt?
Dankeschön
 
N

nordanney

Guten Tag.
Ich würde die Baupläne für die Rohrleitung meiner Wohnung in einem schlüsselfertigen Mehrfamilienhaus benötigen.
Erhalten ich diese direkt vom Bauträger? Oder über die Hausverwaltung?
Du hast nach dem 01.01.2018 einen Bauträgervertrag abgeschlossen für Deine Wohnung? Dann hast Du ein Anrecht auf eine Baubeschreibung sowie auf Übergabe der kompletten Planungsunterlagen.
Bitte direkt an den Bauträger wenden (und vorher mal die Verwaltung fragen, für den Fall, dass diese die Unterlagen hat).
 
H

HabneFrage

Du hast nach dem 01.01.2018 einen Bauträgervertrag abgeschlossen für Deine Wohnung? Dann hast Du ein Anrecht auf eine Baubeschreibung sowie auf Übergabe der kompletten Planungsunterlagen.
Bitte direkt an den Bauträger wenden (und vorher mal die Verwaltung fragen, für den Fall, dass diese die Unterlagen hat).
Das ging aber flott. Danke.
Ich habe aber im Jahr 2015 den Kaufvertrag unterschrieben.
Steht der HV die Pläne trotzdem zu?
Dankeschön
 
N

nordanney

Ich habe aber im Jahr 2015 den Kaufvertrag unterschrieben.
Jetzt wird es schwierig(er). Einen gesetzlich untermauerten Anspruch gibt es dann nämlich für Dich und die HV nicht. Hier sieht die Rechtsprechung nur dann einen Anspruch vor, wenn es ein konkretes Interesse gibt und die Unterlagen für die Benutzung/Funktionstauglichkeit notwendig sind.
Das ist m.E. bei reinen Leitungsplänen nicht der Fall.
Du bist auf den guten Willen des Bauträgers angewiesen oder musst auf Herausgabe klagen (mit nicht unbedingt guten Erfolgsaussichten).
 
H

HabneFrage

Jetzt wird es schwierig(er). Einen gesetzlich untermauerten Anspruch gibt es dann nämlich für Dich und die HV nicht. Hier sieht die Rechtsprechung nur dann einen Anspruch vor, wenn es ein konkretes Interesse gibt und die Unterlagen für die Benutzung/Funktionstauglichkeit notwendig sind.
Das ist m.E. bei reinen Leitungsplänen nicht der Fall.
Du bist auf den guten Willen des Bauträgers angewiesen oder musst auf Herausgabe klagen (mit nicht unbedingt guten Erfolgsaussichten).
Das ist aber ärgerlich.
Wie soll dann in Zukunft z.B. der Elektriker oder Heizungsbauer wissen, wo Leitungen verbaut sind?
Wenn z.B. Umbauten, Sanierungen etc. vorliegen?
Bei Kauf nach 2018, würde einem diese gesetzlich zustehen, davor nicht? Das ist mehr als ärgerlich.
 
N

nordanney

Das ist aber ärgerlich.
Wie soll dann in Zukunft z.B. der Elektriker oder Heizungsbauer wissen, wo Leitungen verbaut sind?
Wenn z.B. Umbauten, Sanierungen etc. vorliegen?
Bei Kauf nach 2018, würde einem diese gesetzlich zustehen, davor nicht? Das ist mehr als ärgerlich.
Für den Elektriker gibt es Vorgaben, wo Leitungen zu verlaufen haben. Und der Heizungsbauer dürfte auch nur den Strang von unten nach oben haben, wovon die Heizkörper oder die Fußbodenheizung abzweigt.
Da geht es Dir nicht anders, als in Millionen neuen, alten und ganz alten Wohnungen und Häusern. Davon abgesehen kann es auch gut sein, dass es für die Elektrik gar keinen Plan gibt (ganz ehrlich: wozu auch?).
Ab 01.01.2018 wurden die Rahmenbedingungen ins Baugesetzbuch aufgenommen, vorher gab es keine Regelungen. Da hat man gesagt: Du kaufst ein Stück Haus/Wohnung. Beim Auto bekommst Du auch keinen Bauplan. Oder beim TV. War eine ähnliche Denke.

Aber ganz ehrlich? Es ist ein wenig ärgerlich, aber mehr auch nicht. Hunderttausende Renovierungen laufen jedes Jahr auch ohne Pläne ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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