Um nochmal auf die Anfrage bei der Stadt zurückzukommen: Die habe ich auf Basis des angehängten Bildes gemacht. Ich hatte dort schon einen möglichen Baukörper eingezeichnet.
Dieser Ausschnitt zeigt zu wenig, die faktische Baugrenze ist darin zum Beispiel nicht erkennbar.
grundsätzlich erscheint eine zusätzliche Bebaubarkeit planungsrechtlich auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch denkbar.
... bedeutet genau das, was ich bereits schrieb: 1. das ist grundsätzlich eine Wohnbaufläche; auch im projektierten Bereich; >> bauen darf man da; 2. wie, wieviel und ob das Gewünschte, wäre näher zu prüfen.
Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, verweise ich auf die
Antragsverfahren Bauvoranfrage
Deutsche Übersetzung: ohne gebührenpflichtigen Antrag ziehen wir für unsere Antwort nicht mehr Unterlagen herbei als das beigefügte Bild.
Ich bleibe dabei:
1. die Grundflächenzahl-Ausschöpfung sehe ich hier nicht signifikant unter derjenigen der Umgebung liegen;
2. die gewünschte Grundplattenausdehnung und -position halte ich für unter der vorstehenden Einschränkung für möglich, aber in der Form nicht optimal gewählt, daher mein Hinweis zum Aachener Beispiel;
3. wenn das Bauamt die Karte der faktischen Baugrenze spielt, sehe ich kein eigenständiges Haus in den roten Umrissen, sondern vielleicht sechs oder acht Meter Anbau an das Bestandsgebäude möglich.
Bebauungspläne (ersatzweise Einfügungsgebote) dienen auch der Unterbindung, daß jeder sich ein erwachsenes Kinderhaus in den Garten stellt ;-)