Finanzierungsplanung mit vermieteter Wohnung

4,60 Stern(e) 5 Votes
P

Pipapelikan

Die 50 Jahre laufen immer wieder neu. Selbst die Wohnung im 300 Jahre alten Haus kannst Du bei Kauf auf 50 Jahre abschreiben. Aber den Grundstücksteil raus rechnen. Boden ist ewiglich und kann nicht abgeschrieben werden.
Woher kommt der Verkehrswert? Aus einem Gutachten? Dann nimm es als Grundlage.
Der Verkehrswert wird im Überlassungsvertrag so genannt. Explizit für die Wohnung

Ja, aber wenn er die Wohnung geschenkt bekommen hat, welchen Wert kann er dann angeben?
Genau das ist mein Problem.
Im Internet habe ich gelesen (Quelle hab ich nicht mehr) bei einer Schenkung laufen die 50 Jahre nicht neu an. Bei einer Überlassung mit Zahlung konnte ich dann nichts finden was für mich eindeutig ist...

---------------------------------------------------------------------------
Löst mein Problem erst mal nicht, aber was passiert eigentlich wenn ich es bei der Steuererklärung einfach angebe? Bin ich dann sofort ein Verbrecher der sich strafbar macht oder sind die bei der Behörde so freundlich und weißen mich darauf hin dass das so nicht geht und ich es anders einzutragen habe?
 
W

Wiesel29

Keine Sorge. Du kannst jeden Mist angeben. Das schlimmste was passieren kann ist das es rausgestrichen wird. Im nächsten Jahr kannst du wieder den gleichen Mist angeben und es würde wieder maximal rausgestrichen werden. Eine Strafe gibt es nicht.
Wenn du vermietest und das nicht angibst sieht es allerdings anders aus.
Die AfA ist durch und fängt in deinem Fall auch nicht neu an, da es steuerrechtlich bezogen auf die Anlage V als unentgeltlicher Erwerb gilt.
 
N

nordanney

Die AfA ist durch und fängt in deinem Fall auch nicht neu an, da es steuerrechtlich bezogen auf die Anlage V als unentgeltlicher Erwerb gilt.
Jetzt bräuchten wir noch ein paar Infos vom TE und einen Steuerspezi.
Welcher Gegenwert hat die Ausgleichszahlung? Kann man die Übertragung in einen entgeltlichen und nicht entgeltlichen Teil splitten? Seit wann steht die Wohnung im Eigentum des „Verkäufers“?
 
Tassimat

Tassimat

Keine Sorge. Du kannst jeden Mist angeben. Das schlimmste was passieren kann ist das es rausgestrichen wird. Im nächsten Jahr kannst du wieder den gleichen Mist angeben und es würde wieder maximal rausgestrichen werden. Eine Strafe gibt es nicht.
Ist eine bewusste Falschangabe in der Stuererklräugn nicht eine der härtsten Vergehen, die der Rechtsstaat kennt? Gefühlt ist das schlimmer als Mord und härter verfolgt.
 
P

Pipapelikan

Ja so dachte ich auch, aber vielleicht ist das ja erst beim zweiten mal dann so. Immerhin bin ich ja keine Steuerfachkraft und handel nach bestem Gewissen. Wobei es auch wieder heißt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....
Aber wie auch immer
Keine Sorge. Du kannst jeden Mist angeben. Das schlimmste was passieren kann ist das es rausgestrichen wird. Im nächsten Jahr kannst du wieder den gleichen Mist angeben und es würde wieder maximal rausgestrichen werden. Eine Strafe gibt es nicht.
Wenn du vermietest und das nicht angibst sieht es allerdings anders aus.
Die AfA ist durch und fängt in deinem Fall auch nicht neu an, da es steuerrechtlich bezogen auf die Anlage V als unentgeltlicher Erwerb gilt.
Dann nehme das in der gegenwärtigen Kalkulation schon mal direkt raus. Besser mit dem schlechten Fall rechnen als mit dem vorteilhafteren.

Jetzt bräuchten wir noch ein paar Infos vom TE und einen Steuerspezi.
Welcher Gegenwert hat die Ausgleichszahlung? Kann man die Übertragung in einen entgeltlichen und nicht entgeltlichen Teil splitten? Seit wann steht die Wohnung im Eigentum des „Verkäufers“?
Welche Infos braucht man denn noch?
Gegenwärtig würde ich wie folgt rechnen

Mieteinnahme kalt pro Jahr = 12 000€
-Kreditzins = 600€
-Küche = 1200€
-Verwaltung, das Mietkonto, Instandhaltung, Fahrten zum Objekt = "noch unbekannt" €
-Ausgleichszahlung = 3600€ (noch nicht sicher ob gültig)


Das Geld vom Kredit habe ich z. B. auch für ein neues Bad herangezogen. Kann ich Dusche, Badewanne, WC bzw. auch Fliesen absetzen? Bodenbelag nehme ich mal an ist nicht als Abschreibung für Abnutzung definierbar?
Wie ist es mit Elektrik, ist das nach AfA gültig?
Dachdämmung?
Müsste ich doch "alles" absetzen können weil es zum Wert der Wohnung voll dazu zählt?
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3154 Themen mit insgesamt 69169 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Finanzierungsplanung mit vermieteter Wohnung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wohnung über Kredit kaufen und vermieten 37
2Nur Probleme mit neuen Mieter der alten Wohnung wg. weißeln! 21
3Erst Wohnung, dann Haus Bauen? 17
4Vermietete Wohnung als Eigenkapitalersatz 11
5Unerwarteter Verkauf von gemieteter Wohnung. Optionen? 72
6Wohnung renoviert - unangenehmer Geruch?! 12
7Zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. 60-70% im Winter 33
8Umbau einer Wohnung im Elternhaus - Kredit, ohne Eigentümer zu sein? 11
9Wohnung zu GbR Übertragen ohne Weiteres möglich? 33
10Frage zu Renovierung (Unterputz) einer Wohnung im Wohnblock. 27
11Grundrissänderung - Tragende Wände in Wohnung. Was tun? 14
12Feng Shui in der Wohnung ? 11
13Kleine Wohnung - Platzsparende Einrichtung?? 11
14Wohnung verkaufen und Haus bauen? Was meint ihr? 14
15Wäschetrocknen in neuer Wohnung verboten?! 10
16Besichtigung vermieteter Wohnung 11
17Finanzierung durch Beleihung einer Wohnung der Oma 12

Oben