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HerzKopf
Hallo liebes Forum,
ich bin schon seit einiger Zeit stille Mitleserin in diesem Forum und habe schon viele gute Tipps gefunden.
Jetzt komme ich zu euch mit einer Frage und bräuchte bitte eure Hilfe:
Situation:
Eine Privatstraße führt von der öffentlichen Straße zum Wohnhaus.
An der öffentlichen Straße wurde ein Mehrfamilienhaus gebaut.
Nun nach den Pflasterarbeiten führt von den Terrassen und von einer Seitentüre (die nur innen eine Klinke hat)
ein Weg auf die Privatstraße.
Wir suchten das Gespräch mit dem dortigen GU und gaben unsere Bedenken bez. Haftung bei Benutzung (was jetzt bei Einzug bereits vorkommt) an.
Der GU teilte uns mit, dass die Stadt diese Wege als Fluchtwege vorgeschrieben hat.
Jetzt zu meinen Fragen:
Fluchtweg über fremde Privatstraße möglich? Was wenn wir unsere Straße mit einem Zaun zumachen möchten?
Betreten der Privatstraße ohne Anfrage Wegerecht / Gehrecht möglich? Wie sieht es da mit der Haftung aus?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, auch wie man sich weiter verhalten sollte.
Wir haben kein Problem damit, dass die Leute das Stückchen über unsere Privatstraße gehen, oder Autos ausladen bei Einkäufen, möbel jetzt bei Einzug,
aber natrülich wollen wir bei Eisunfällen etc. nicht haftbar gemacht werden.
Ebenfalls steht für mich eine mögliche Kompensation im Raum, da wir eingeschränkt werden mit Gestaltung und Nutzung der Privatstraße um die Fluchtwege nicht zu verschließen.
Ich hoffe ich habe die Situation einigermaßen verständlich geschildert.
Anbei noch eine kunstvolle Skizze zur veranschaulichung.
Danke für eure Unterstützug!
ich bin schon seit einiger Zeit stille Mitleserin in diesem Forum und habe schon viele gute Tipps gefunden.
Jetzt komme ich zu euch mit einer Frage und bräuchte bitte eure Hilfe:
Situation:
Eine Privatstraße führt von der öffentlichen Straße zum Wohnhaus.
An der öffentlichen Straße wurde ein Mehrfamilienhaus gebaut.
Nun nach den Pflasterarbeiten führt von den Terrassen und von einer Seitentüre (die nur innen eine Klinke hat)
ein Weg auf die Privatstraße.
Wir suchten das Gespräch mit dem dortigen GU und gaben unsere Bedenken bez. Haftung bei Benutzung (was jetzt bei Einzug bereits vorkommt) an.
Der GU teilte uns mit, dass die Stadt diese Wege als Fluchtwege vorgeschrieben hat.
Jetzt zu meinen Fragen:
Fluchtweg über fremde Privatstraße möglich? Was wenn wir unsere Straße mit einem Zaun zumachen möchten?
Betreten der Privatstraße ohne Anfrage Wegerecht / Gehrecht möglich? Wie sieht es da mit der Haftung aus?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, auch wie man sich weiter verhalten sollte.
Wir haben kein Problem damit, dass die Leute das Stückchen über unsere Privatstraße gehen, oder Autos ausladen bei Einkäufen, möbel jetzt bei Einzug,
aber natrülich wollen wir bei Eisunfällen etc. nicht haftbar gemacht werden.
Ebenfalls steht für mich eine mögliche Kompensation im Raum, da wir eingeschränkt werden mit Gestaltung und Nutzung der Privatstraße um die Fluchtwege nicht zu verschließen.
Ich hoffe ich habe die Situation einigermaßen verständlich geschildert.
Anbei noch eine kunstvolle Skizze zur veranschaulichung.
Danke für eure Unterstützug!