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maike321
Hallo zusammen,
schon seit über einem Jahr sind wir an der Planung unseres Umbaus. Es handelt sich um ein 2 Familienhaus aus den frühen 60er Jahren, in dem meine Eltern in der EG Wohnung und mein Mann und ich in der DG Wohnung leben. Wir wollen nun unsere DG Wohnung mit dem Spitzboden zusammenlegen und teilerweitern. Außerdem war der Neubau einer Doppelgarage und die Isolierung des kompletten Haus geplant.
Die Pläne wurden vom Architekten fertiggestellt und von uns so abgesegnet, dann erfolgte eine Kostenplanung (anhand dieser Tabellen, mit denen man die Durchschnittswerte pro Einheit/Gewerk ermittelt, ich hab leider gerade vergessen, wie das heißt). Wir kamen da auf Plankosten von 220.000 EUR ohne Architektenkosten. Mit dieser Planung sind wir dann zu unser Bank und haben uns ein Angebot machen lassen, zur Sicherheit gleich für 250.000 EUR (inkl. Eigenkapital), denn bei einem Umbau findet man sicher noch das ein oder andere. Außerdem muss die Garage (ca 25.000 €) und die Vollisolierung (ca. 20.000€) nicht primär gebaut werden, so dass dieses Geld ebenfalls als Puffer zur Verfügung stehen würde. Nachdem die Bank das ok gegeben hat, war für uns klar, dass wir das Projekt in angriff nehmen wollen. Der Bauantrag ist inzwischen Genehmigt, unsere Wohnung von meinen Eltern auf uns übertragen, der Kredit beantragt, so dass wir anfangen könnten.
Jetzt liegen mittlerweile alle Angebote vor, und uns trifft fast der Schlag: ohne Garage und Vollisolierung liegen wir zur Zeit bei Baukosten von ca. 225.000 € und das ohne jeglichen Risikopuffer! Wenn ich von unserm ursprünglichen Vorhaben ausgehe (175.000 € reiner Ausbau) ist das bisher eine Kostenüberschreitung von über 28%. Ein Abbruch der Planung ist für uns ohne finanziell große Einbußen nicht mehr möglich (erste Architekten und Statikerrg. bereits bezahlt, Eigentum überschrieben, Vorfälligkeitszinsen würden fällig).
Nun meine Frage: Kann ich den Architekten für eine solche Fehlplanung in irgendeiner weise haftbar machen? Hätten wir vorher von diesen hohen Kosten gewusst, hätten wir auf den Umbau komplett verzichtet.
Ich weiß schon, dass mir hier keine rechtlichen Ratschläge gegeben werden dürfen, aber ein denkanstoß in die richtige Richtigung wäre schön.
Vielen Dank LG Maike
schon seit über einem Jahr sind wir an der Planung unseres Umbaus. Es handelt sich um ein 2 Familienhaus aus den frühen 60er Jahren, in dem meine Eltern in der EG Wohnung und mein Mann und ich in der DG Wohnung leben. Wir wollen nun unsere DG Wohnung mit dem Spitzboden zusammenlegen und teilerweitern. Außerdem war der Neubau einer Doppelgarage und die Isolierung des kompletten Haus geplant.
Die Pläne wurden vom Architekten fertiggestellt und von uns so abgesegnet, dann erfolgte eine Kostenplanung (anhand dieser Tabellen, mit denen man die Durchschnittswerte pro Einheit/Gewerk ermittelt, ich hab leider gerade vergessen, wie das heißt). Wir kamen da auf Plankosten von 220.000 EUR ohne Architektenkosten. Mit dieser Planung sind wir dann zu unser Bank und haben uns ein Angebot machen lassen, zur Sicherheit gleich für 250.000 EUR (inkl. Eigenkapital), denn bei einem Umbau findet man sicher noch das ein oder andere. Außerdem muss die Garage (ca 25.000 €) und die Vollisolierung (ca. 20.000€) nicht primär gebaut werden, so dass dieses Geld ebenfalls als Puffer zur Verfügung stehen würde. Nachdem die Bank das ok gegeben hat, war für uns klar, dass wir das Projekt in angriff nehmen wollen. Der Bauantrag ist inzwischen Genehmigt, unsere Wohnung von meinen Eltern auf uns übertragen, der Kredit beantragt, so dass wir anfangen könnten.
Jetzt liegen mittlerweile alle Angebote vor, und uns trifft fast der Schlag: ohne Garage und Vollisolierung liegen wir zur Zeit bei Baukosten von ca. 225.000 € und das ohne jeglichen Risikopuffer! Wenn ich von unserm ursprünglichen Vorhaben ausgehe (175.000 € reiner Ausbau) ist das bisher eine Kostenüberschreitung von über 28%. Ein Abbruch der Planung ist für uns ohne finanziell große Einbußen nicht mehr möglich (erste Architekten und Statikerrg. bereits bezahlt, Eigentum überschrieben, Vorfälligkeitszinsen würden fällig).
Nun meine Frage: Kann ich den Architekten für eine solche Fehlplanung in irgendeiner weise haftbar machen? Hätten wir vorher von diesen hohen Kosten gewusst, hätten wir auf den Umbau komplett verzichtet.
Ich weiß schon, dass mir hier keine rechtlichen Ratschläge gegeben werden dürfen, aber ein denkanstoß in die richtige Richtigung wäre schön.
Vielen Dank LG Maike