Grundstückseigentümer vom Verkauf überzeugen

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11ant

11ant

Ich würde mich auch ein wenig über die Dame informieren, daraus kann man ja Anknüpfungspunkte ableiten. Also den Namen der Dame gugeln. Im lokalen Käseblättchen (online) könnte sie abgebildet sein, mit ihrem zweiten Platz beim Bridgeturnier oder so.
 
Y

ypg

Verstehe ich es richtig, dass die "Grundstückshälfte" noch gar kein eigenständiges Grundstück ist und noch offiziell getrennt werden muss?

ja, gerade nochmal bei der Stadt nachgefragt. Ein Neubau wäre kein Problem.
Und wonach hast Du beim Bauamt gefragt? Die Antwort "ein Neubau wäre kein Problem" liest sich eher, als wenn 'der Abriss und Neubau' kein Problem wäre.
Wenn man nachfragt, ob dort gebaut werden darf, würde doch eher die Antwort: 'Hausbau wäre erlaubt' Sinn machen. Nicht ein NEUbau.
Bzw, wenn es um das 'Grundstück mit Garage' geht, dann würde ich bei der Antwort denken: der 'Neubau einer Garage' wäre kein Problem.

Bei behördlichen Sätzen gilt keine Interpretation, sondern genau das, was gesagt wird.
Insofern frage ich bei Dir nochmal explizit nach, was Ihr angefragt habt und was für eine Antwort ihr bekommen habt.

Die ältere Dame sagte, dass sie es nicht wirklich weiß, sie hat da ja nichts von. Nur Aufwand, sie brauchen ja dann noch eine neue Garage... hab schon gesagt, dass sie sich da keine Gedanken machen muss...
Wenn ich das lese, dann frage ich mich, ob die Teilung des Grundstücks bzw der Abriss der Garage teurer ist als das Grundstück. Auch eine alten Dame sollte wissen oder ahnen, dass ein Grundstück einen guten Eigenwert hat und die Veräußerung ihr einen angenehmeren Lebensabend bescheren könnte.
Was ist denn das Grundstück wert? Und noch wichtiger: was habt Ihr ihr denn geboten? Oder habt Ihr nur gesagt "sie solle sich keine Gedanken machen"?

Da bin ich jetzt mal ganz direkt und ehrlich: wenn mir jmd so etwas bei Geschäftsangelegenheiten sagt, dann will derjenige was von mir, und zwar mein Bestes, und das für lau.
 
H

Hausbautraum20

Und wonach hast Du beim Bauamt gefragt? Die Antwort "ein Neubau wäre kein Problem" liest sich eher, als wenn 'der Abriss und Neubau' kein Problem wäre.
Wenn man nachfragt, ob dort gebaut werden darf, würde doch eher die Antwort: 'Hausbau wäre erlaubt' Sinn machen. Nicht ein NEUbau.
Bzw, wenn es um das 'Grundstück mit Garage' geht, dann würde ich bei der Antwort denken: der 'Neubau einer Garage' wäre kein Problem.
Naja es gibt auf dem Land genug Leute, die früher 2 Parzellen gekauft haben um einen größeren Garten zu haben. Und da kann man jederzeit ohne Probleme reinbauen, davon kennen wir hier viele Beispiele persönlich.

Aber ja sonst wäre der Grundstückswert und was ihr geboten habt schon interessant. Bei 50k würde ich ja niemals was von meinem Garten hergeben, wenn es mir finanziell gut geht.
 
K

Knatti

Also bisher haben wir nichts geboten. Es geht ja erstmal um die generelle Frage ob sie verlaufen würde.
Und natürlich soll es nicht für lau sein. Sie soll sich bei der Garage keine Gedanken machen, weil man ihr auf jeden Fall eine neue hin stellt.
Auch wird der Teil nicht als Garten genutzt. Es steht lediglich die Garage und ein paar Büsche drauf.
 
11ant

11ant

Auch eine alten Dame sollte wissen oder ahnen, dass ein Grundstück einen guten Eigenwert hat und die Veräußerung ihr einen angenehmeren Lebensabend bescheren könnte.
Der Verkaufserlös kommt wohl sowieso eher den Kindern zugute, denen das Grundstück schon überschrieben ist, und die alte Dame wird besorgt um das "Wohnrecht" für ihr Auto sein. Witwen 80+ ist oft nur noch wichtig, daß die Wartezeit auf den Boanlkramer als ruhige See verläuft. Das Auto, egal wie langsam man damit tuckert, ist essentiell. Frei zu entscheiden, wann sie den seligen Gemahl begießen fährt und danach zum Aldi, darauf "kommt es noch an" :)
 
Y

ypg

Verstehe ich es richtig, dass die "Grundstückshälfte" noch gar kein eigenständiges Grundstück ist und noch offiziell getrennt werden muss?
Und wonach hast Du beim Bauamt gefragt?
Insofern frage ich bei Dir nochmal explizit nach, was Ihr angefragt habt und was für eine Antwort ihr bekommen habt.
Was ist denn das Grundstück wert?
So viele Fragen, die von Dir nicht beantwortet werden.

Naja es gibt auf dem Land genug Leute, die früher 2 Parzellen gekauft haben um einen größeren Garten zu haben. Und da kann man jederzeit ohne Probleme reinbauen, davon kennen wir hier viele Beispiele persönlich.
Sicherlich. Aber wir hier wissen nicht, wie es um das begehrte Grundstück steht. Und allen Anschein nach weiß es die TE auch nicht.

Also bisher haben wir nichts geboten
Warum nicht? Geld regiert die Welt. Keiner hat Lust, sich mit Luftikussen die Zeit zu vertreiben. Da muss auch mal Tacheles gesprochen werden, damit man sich überhaupt die Müh macht, sich mit Veränderungen auseinander zu setzen.
Es geht ja erstmal um die generelle Frage ob sie verlaufen würde.
Es geht immer um den Preis.
Und eben mit diesen Bemerkungen:
hab schon gesagt, dass sie sich da keine Gedanken machen muss...
Und natürlich soll es nicht für lau sein.
... gibt man sich mit dem hinter dem Gartenzaun nicht ab. Das ist keine Basis. Das wäre eine, wenn der Eigentümer den Verkauf selbst ankurbeln möchte, aber eben diese Baulast oder den Ballast Garage drauf hat, so dass er nicht weiß, wie man es am besten macht.
Also Vorsicht mit solchen dahingesagten Floskeln - das kann genau das Gegenteil bewirken.
Eigentlich gehört es wohl schon den Töchtern, die haben aber gesagt, dass die Mama es entscheiden soll, die noch in den Haus wohnt (sie ist Mitte 80).
Eigentlich? Habt Ihr mit denen gesprochen?
Gesprächspartner sind hier (so hart es klingen mag) die Töchter. Mehrzahl? Das ist dann ja ne Art Erbengemeinschaft. Meist recht hoffnungslos: die eine will verkaufen, die andere nicht. Das Recht der Überredung der Mama/ 80-Jährigen gehört den Töchtern.
Ich seh nur: schriftliches Angebot über den Verkehrs- oder Marktwert an die Erbengemeinschaft. Das mit der Garage ist nicht Euer Problem. Entweder sie mögen oder brauchen Geld und können auf das Grundstück verzichten oder nicht. Wenn ersteres, dann werden sie für den Verzicht der Garage auch eine Lösung finden.

Vorher mit dem Amt und Bebauungsplan abklären, ob überhaupt ein Einfamilienhaus in geeigneter Größe drauf gebaut werden darf, nicht immer ist alles erlaubt, was offensichtlich den Anschein hat. Und dann den Marktwert checken. Am besten, noch vor dem Bauamt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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