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mandarine
Werte Forengemeinde,
Kennt sich jemand von euch mit der Landesbauordnung in MV aus?
An unserem Bauplatz sind 1-geschossige Gebäude zulässig. Wir planen einen sog. "1,5-Geschosser" mit Satteldach. Um die 1-Geschossigkeit einzuhalten, darf unser Obergeschoss kein Vollgeschoss sein.
Laut § (6) Landesbauordnung MV sind "Vollgeschosse [...] Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben."
Wie ist in diesem Fall die Grundfläche zu berechnen? Bezieht sich diese auf das Erdgeschoss, oder auf das betrachtete Geschoss - also in unserem Fall das Obergeschoss? Ist für die Berechnung der Grundfläche das Innenmaß (ohne Außenwände), oder das Außenmaß (mit Außenwänden) zu betrachten?
Beim Bauamt erhalten wir leider nur die Antwort "Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Architekten in Verbindung" .... Unser Architekt meint, dass die Außenmaße für die Berechnung der Grundfläche herangezogen werden. Dadurch wäre bei unserem gewünschten 140 cm Drempel eine Dachneigung von 45 Grad möglich. Das können wir gar nicht so recht glauben, da wir in vorherigen Planungen immer eine geringere Dachneigung bei so einem hohen Drempel bekommen haben.
Bin für eure Tipps sehr dankbar.
Kennt sich jemand von euch mit der Landesbauordnung in MV aus?
An unserem Bauplatz sind 1-geschossige Gebäude zulässig. Wir planen einen sog. "1,5-Geschosser" mit Satteldach. Um die 1-Geschossigkeit einzuhalten, darf unser Obergeschoss kein Vollgeschoss sein.
Laut § (6) Landesbauordnung MV sind "Vollgeschosse [...] Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben."
Wie ist in diesem Fall die Grundfläche zu berechnen? Bezieht sich diese auf das Erdgeschoss, oder auf das betrachtete Geschoss - also in unserem Fall das Obergeschoss? Ist für die Berechnung der Grundfläche das Innenmaß (ohne Außenwände), oder das Außenmaß (mit Außenwänden) zu betrachten?
Beim Bauamt erhalten wir leider nur die Antwort "Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Architekten in Verbindung" .... Unser Architekt meint, dass die Außenmaße für die Berechnung der Grundfläche herangezogen werden. Dadurch wäre bei unserem gewünschten 140 cm Drempel eine Dachneigung von 45 Grad möglich. Das können wir gar nicht so recht glauben, da wir in vorherigen Planungen immer eine geringere Dachneigung bei so einem hohen Drempel bekommen haben.
Bin für eure Tipps sehr dankbar.