Ich habe mich auch informieren müssen, da wir auch kurz davor stehen ein Grundstück von der Stadt zu erwerben. Um keine Grundsteuer auf das Haus bezahlen zu müssen, muss folgendes gelten:
- Zwei unabhängige Verträge, Grundstücks und Werkvertrag
- Zeitliche Trennung zwischen Grundstückskauf und Werkvertrag. Möglichst 6 Monate, wobei die Dauer scheint mir willkürlich zu sein, da verschiedene Angaben gefunden
- Freie Auswahl als Bauherr an Baufirmen. Man darf nicht in seiner Entscheidung an bestimmte Kriterien gebunden sein
- Haus noch nicht geplant, projektiert etc.
Ein Beispiel aus unserer Nachbargemeinde. Es werden Grundstücke auf den Portalen angeboten von
Bien-Zenker. Diese werden aber von der Gemeinde verkauft, was natürlich im Portal nicht erwähnt wird, genausowenig wird erwähnt, dass man mit Bien-Zenker bauen muss. Ruft man da an, dann kriegt man es entsprechend erklärt. Es läuft dann so ab, dass man zuerst ein Vertrag mit Bien abschließen muss und erst dann das Grundstück bekommt. Die Reihenfolge ist vorgegeben, d.h. man plant ein Haus vorher an ein spezielles Grundstück. Damit ist der Sachverhalt für das Finanzamt klar, man wird nach dem Bauabschluss Steuer auf das Haus zahlen müssen. Bei Bien-Zenker gibt es dazu keine Angaben, wenn man die Frage zu der Steuer stellt. Man wird freundlich auf die Gemeinde verwiesen.
Deswegen haben wir freundlich abgelehnt und weiter gesucht.