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chr2035
In einem Bestandsbau (Einfamilienhaus) im Geltungsbereich der BayBO wird im Rahmen von Renovierungsmaßnahmen auf der Ostseite, für die das 16m-Privileg gilt, ein eingeschossiger Anbau / Erweiterung des Eingangsbereichs geplant (siehe beiliegender Plan). Dies führt zu einer Erweiterung bis auf 2,4 m Entfernung an das Nachbargrundstück mit subsequent Notwendigkeit der Eintragung einer Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn. Gibt es Möglichkeiten diesen Anbau als untergeordnetes Bauteil auszuführen bzw. gilt dieser evtl. sogar als untergeordnetes Bauteil ?
Zu dem Plan gilt zu sagen, dass das Haus eine Länge (Nord/Süd) von 12,3 m aufweist, die untere Wand auf der Ostseite gegenüber der Bauaußengrenze (d.h. Außenwand 1. OG) im Norden leicht (d.h. ca. 0,2 m) bzw. und im Süden stärker (d.h. 1,5 m = aktueller überdachter Eingangsbereich) eingerückt ist. Die Ausrichtung auf der Abbildung ist oben Norden, unten Süden. Der Abstand des Hauses (ohne Anbau) von der östlichen Grundstücksgrenze beträgt 4,2 m im EG bzw. 4 m im 1. OG.
Zu dem Plan gilt zu sagen, dass das Haus eine Länge (Nord/Süd) von 12,3 m aufweist, die untere Wand auf der Ostseite gegenüber der Bauaußengrenze (d.h. Außenwand 1. OG) im Norden leicht (d.h. ca. 0,2 m) bzw. und im Süden stärker (d.h. 1,5 m = aktueller überdachter Eingangsbereich) eingerückt ist. Die Ausrichtung auf der Abbildung ist oben Norden, unten Süden. Der Abstand des Hauses (ohne Anbau) von der östlichen Grundstücksgrenze beträgt 4,2 m im EG bzw. 4 m im 1. OG.