Also, der normale Gang ist so:
Das Finanzamt bekommt vom Notar Bescheid, wenn ein Grundstück veräußert wird. Diese Anzeige wird dann von mehreren Stellen bearbeitet. Normalerweise meldet sich die Veranlagung und fragt was man mit dem Grundstück vorhat, die Grunderwerbsteuerstelle will Kohle und von der Bewertung bekommt man entweder eine Zurechnungsfortschreibung oder eine Nachfeststellung.
Ist das Grundstück unbebaut und wird im nachfolgenden Jahr ein Gebäude erstellt, teilt die Gemeinde/Stadt dies wiederum der Bewertung mit. Diese schickt dann in der Regel einen Brief und fordert einen zur Abgabe einer Erklärung auf.
Hier hakt es aber leider öfter mal.
Entweder weil auf dem Informationsweg irgendwo etwas verloren geht oder weil, das wäre nicht ungewöhnlich, die Bewertung heillos unterbesetzt ist. Hat den einfachen Grund dass die Beamten vom Land bezahlt werden aber Geld für die Kommunen eintreiben. Sagen wir also do, die Bewertung stand lange nicht ganz oben auf der Prioritätenliste der Ämter. Das hat sich aber natürlich irgendwann gerecht..
Irgendwann wird dein Kumpel Post bekommen, er sollte sich halt darauf einstellen dass das Finanzamt vier Jahre rückwirkend festsetzen kann.