Auslegung Grundflächenzahl (Grundflächenzahl)

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C

Coletrickle_7808

Hallo,

bei uns geht bald der Bau des Hauses los.

Wir bauen in der Nähe von Leipzig. Laut B Plan darf das Grundstück maximal mit dem Faktor 0,4 bebaut werden.

Auch darf dieser Faktor nicht durch Garagen, Wege, Einfahrten, etc. um 50% erhöht werden.

Hier der Text:


Als Maß der baulichen Nutzung wurden die Grundflächenzahl, die Zahl der Vollgeschosse und die maximale Gebäudehöhe festgelegt.
Bei der Festsetzung der Grundflächenzahl wurden die Obergrenzen des § 17 Absatz 1 Baunutzungsverordnung aufgenommen. Die Obergrenze von 0,4 als Grundflächenzahl und die damit für ein Wohngebiet größtmögliche Bebauungsdichte wurde festgesetzt, um auch den Belangen des § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch gerecht zu werden, dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die Grundflächenzahl darf auch nicht nach § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung überschritten werden (durch die Grundflächen für Garagen, Carports, Stellplätze und ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung). Sie wurde als Höchstgrenze festgesetzt, um das Baugebiet in Stadtrandlage nicht übermäßig zu verdichten.


Nach meinem Laienverständnis bedeutet das bei uns konkret 585qm Grundstück x 0,4 = 234qm.

Nun wird unser Haus 8,5m x 10,92m = rund 93qm. Dazu kommt noch eine Doppelgarage mit 6,0m x 8,95m = rund 54qm. Das ergibt in Summe um die 147qm.

Nun steht in dem B Plan das man zusätzlich noch eine Zufahrt schaffen muss, bei der 2 Stellplätze für bspw. Besuch mgl. ist, konkret müssen Carports, Garagen mindestens 5m auf dem Grundstück eingerückt sein.

Bei uns sind das 6m. Wenn man diese Zufahrt gleich breit wie die Garage macht, also 6m, ergibt sich noch mal 36qm bebaute Fläche. Ergo sind jetzt schon 183qm bebaut.

Es bleiben also noch 53qm übrig. Das finde ich persönlich sehr wenig. Immerhin ist jetzt noch keine Terrasse, kein Fußweg, nichts gebaut.

Wenn ich mal mit hinzurechne komme ich mindestens auf ca. 30qm Fußwege (Vorne, Seite, etc.) und 30qm Terrasse. Ergo würde ich die Grenze überschreiten. Irgendwann sollte eigentlich auch mal ein kleiner Pool auf das Grundstück

Gibt es eine Möglichkeit meine Wünsche legal zu realisieren?

Wie gesagt ich bin da Laie.
Danke und liebe Grüße

Cole
 
tomtom79

tomtom79

Bei uns ist es zb erlaubt wasserdurchlässiges Pflaster zu nutzen, dann darf man von der Fläche um 30% abziehen.

Und es Jukt keinen später ob du noch ein Pool baust und somit die Grundflächenzahl Überschreittest.
 
C

Coletrickle_7808

Ich halte nur gelesen, dass Gemeinden ja auch gerne mal nachschauen oder über Luft Bilder machen. Habe dann kein Lust irgendwas zurückbauen zu müssen.
 
C

Coletrickle_7808

Nein.

Dann musst Du ein größeres Grundstück kaufen. Und bei 54m² Garage, 30m² Fußwege und 30m² Terrasse ist jeder Posten an sich schon sehr üppig.
Findest du. Eine Doppelgarage hat immer um die 50-60qm. Ein Fußweg mit einem Meter breite ergibt schon knapp 11qm bei einer Seite, vor dem Haus auch noch mal 9qm, dann brauch man ja auch einen Weg von der Straße zum Hauseingang, evtl. Platz für Mülltonnen...da kommen schnell 30qm zusammen. Eine Terrasse mit 30qm ist am Ende auch nur 8/9 Meter x 3 Meter Tiefe und ein bisschen Weg.
Üppig ist das doch nicht.
 
E

Escroda

Eine Doppelgarage hat immer um die 50-60qm.
Nein. Standard ist 6m*6m. Klar, wer will schon Standard?
Ein Fußweg mit einem Meter breite ergibt schon knapp 11qm bei einer Seite, vor dem Haus auch noch mal 9qm
Man muss nicht auf gepflasterten Wegen um sein Haus herumlaufen können.
Eine Terrasse mit 30qm ist am Ende auch nur 8/9 Meter x 3 Meter Tiefe und ein bisschen Weg.
Das ist nicht "nur". Schau in die Baumarktprospekte. Standardmaße für Terrassenüberdachung 3m*4m. Klar, wer will schon Standard?
Wenn Du mehr willst, hast Du das falsche Grundstück gekauft.
um auch den Belangen des § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch gerecht zu werden, dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden
... gibt es nun mal Vorschriften, die in diesem Falle sogar sinnvoll sind.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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