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Isokrates
Dann hast du den von Escroda zitierten Artikel 6 BayBo aber nicht zu Ende gelesen.Hab grad nochmal nachgelesen, Garage sind je Grundstücksgrenze 9m
Art. 6 Abs 7 S. 2 BayBo regelt die hier schon genannten maximal 15 Meter Grenzbebauung für ein Grundstück.
Übrigens hast du glaube ich im Thread hier schon geschrieben, dass du eine Werkstatt planst. Das Grenzprivileg gilt allerdings nicht für solche Bauten. Solltest du also auch noch beachten, falls du vor hattest eine Werkstatt als Grenzbebauung zu realisieren.