K
kinderpingui
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage in dieser Rubrik hier richtig bin und konnte auch sonst weder hier noch in weiteren Foren Beiträge zu meinem konkreten Anliegen finden.
Mir geht es in dem Beitrag hier weniger, um Ratschläge, wie man den beschriebenen Mangel beheben kann, als um eine Aussage darüber ob unser GÜ rechtlich einfach so vorgehen kann:
Wir bauen mit einem lokalen GÜ, der 25 Jahre am Markt ist und wir sind nach wie vor auch sehr zufrieden mit unserer Wahl. Seit nun mehreren Jahren, insbesondere seit dem die Firma monolitisch baut, hat sie bei Flachdachbauten häufig das Problem, dass Risse am Außenputz im Bereich des Übergangs von Mauerwerk, Filigrandecke und Attika entstehen. Seit dem versuchen sie stetig, leider vergeblich, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Folgende Parameter zum Bau im Bereich der Attika:
Mauerwerk: 36,5er Poroton T9
Filigrandecke: 22 cm dick, nach außen 120mm Dämmung (Poroton Deckenrandschalen)
Attika: 1 36,5er Porotonstein T9, darauf Poroton U-Schale, die mit Beton gefüllt werden und ca. 1 m entfernt von jeder Hausecke mit Eisen in den Filigrandecken verankert sind.
Außenputz im Bereich der Attiika doppelt mit Gewebe armiert
So war die Planung bislang. Als Ursache wird seitens des GÜ angenommen, dass sich die Decken im ersten Jahr noch setzen (leicht nach unten durchbiegen/durchhängen) und dass sich dadurch die Ecken der Decken im Bereich der Attika leicht nach oben bewegen, was dann zu Rissen im Außenputz führt. Wurden die Risse nach einem Jahr behoben, sei dieses Phänomen nicht mehr aufgetreten.
Es wurden schon verschiedene Maßnahmen vorgenommen. Mehr Armierung, breiterer Stein als Attika mit mehr Beton verfüllt, für mehr Last auf den Decken, damit sich die Decke an den Außenbereich nicht "aufstellt". Alles führt bislang nicht zum Erfolg.
Deswegen ist jetzt geplant WDVS in einer Stärke von 40mm im Bereich der Attika nach unten bis ca. 20 cm über den Übergang Mauerwerk zu Filigrandecke zu kleben (siehe Foto). Neben der Tatsache, dass das einfach fürchterlich aussieht, fragen wir uns, ob das Problem damit behoben ist und haben diese Verfahrensweise abgelehnt. Im Gegenzug haben wir vorgeschlagen, ob man das Haus nicht erst ein Jahr später verputzen könne, wenn das Problem angeblich nach einem Jahr nicht mehr auftritt.
Folgende Möglichkeiten liegen uns jetzt vor
1. wir lassen es beim ursprünglichen Plan müssen aber unterzeichnen, dass Risse aus der Gewährleistung genommen werden, weil man ja um das Problem weiß und wir den Lösungsvorschlag nicht annehmen möchten
2. hässliche WDVS Variante
3. Wir nehmen das Gewerk aus dem Vertrag raus und vergeben den Außenputz nächstes Jahr in Eigenregie
Wir sind mit keiner Lösung so richtig zufrieden und hätten am liebsten die Variante 1, aber ohne die Ausschlussklausel. Also das alles bleibt wie es im Vertrag vereinbart war. Kann der GÜ uns eine solche Klausel überhaupt aufzwingen? Ist das rechtens, wenn das Haus einen solche optische Veränderung erfährt (wir hätten niemals als Flachdach gebaut, wenn eine solche Optik von Anfang an bekannt gewesen wäre)?
Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt, falls sich der Beitrag im falschen Unterforum befindet.
ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage in dieser Rubrik hier richtig bin und konnte auch sonst weder hier noch in weiteren Foren Beiträge zu meinem konkreten Anliegen finden.
Mir geht es in dem Beitrag hier weniger, um Ratschläge, wie man den beschriebenen Mangel beheben kann, als um eine Aussage darüber ob unser GÜ rechtlich einfach so vorgehen kann:
Wir bauen mit einem lokalen GÜ, der 25 Jahre am Markt ist und wir sind nach wie vor auch sehr zufrieden mit unserer Wahl. Seit nun mehreren Jahren, insbesondere seit dem die Firma monolitisch baut, hat sie bei Flachdachbauten häufig das Problem, dass Risse am Außenputz im Bereich des Übergangs von Mauerwerk, Filigrandecke und Attika entstehen. Seit dem versuchen sie stetig, leider vergeblich, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Folgende Parameter zum Bau im Bereich der Attika:
Mauerwerk: 36,5er Poroton T9
Filigrandecke: 22 cm dick, nach außen 120mm Dämmung (Poroton Deckenrandschalen)
Attika: 1 36,5er Porotonstein T9, darauf Poroton U-Schale, die mit Beton gefüllt werden und ca. 1 m entfernt von jeder Hausecke mit Eisen in den Filigrandecken verankert sind.
Außenputz im Bereich der Attiika doppelt mit Gewebe armiert
So war die Planung bislang. Als Ursache wird seitens des GÜ angenommen, dass sich die Decken im ersten Jahr noch setzen (leicht nach unten durchbiegen/durchhängen) und dass sich dadurch die Ecken der Decken im Bereich der Attika leicht nach oben bewegen, was dann zu Rissen im Außenputz führt. Wurden die Risse nach einem Jahr behoben, sei dieses Phänomen nicht mehr aufgetreten.
Es wurden schon verschiedene Maßnahmen vorgenommen. Mehr Armierung, breiterer Stein als Attika mit mehr Beton verfüllt, für mehr Last auf den Decken, damit sich die Decke an den Außenbereich nicht "aufstellt". Alles führt bislang nicht zum Erfolg.
Deswegen ist jetzt geplant WDVS in einer Stärke von 40mm im Bereich der Attika nach unten bis ca. 20 cm über den Übergang Mauerwerk zu Filigrandecke zu kleben (siehe Foto). Neben der Tatsache, dass das einfach fürchterlich aussieht, fragen wir uns, ob das Problem damit behoben ist und haben diese Verfahrensweise abgelehnt. Im Gegenzug haben wir vorgeschlagen, ob man das Haus nicht erst ein Jahr später verputzen könne, wenn das Problem angeblich nach einem Jahr nicht mehr auftritt.
Folgende Möglichkeiten liegen uns jetzt vor
1. wir lassen es beim ursprünglichen Plan müssen aber unterzeichnen, dass Risse aus der Gewährleistung genommen werden, weil man ja um das Problem weiß und wir den Lösungsvorschlag nicht annehmen möchten
2. hässliche WDVS Variante
3. Wir nehmen das Gewerk aus dem Vertrag raus und vergeben den Außenputz nächstes Jahr in Eigenregie
Wir sind mit keiner Lösung so richtig zufrieden und hätten am liebsten die Variante 1, aber ohne die Ausschlussklausel. Also das alles bleibt wie es im Vertrag vereinbart war. Kann der GÜ uns eine solche Klausel überhaupt aufzwingen? Ist das rechtens, wenn das Haus einen solche optische Veränderung erfährt (wir hätten niemals als Flachdach gebaut, wenn eine solche Optik von Anfang an bekannt gewesen wäre)?
Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt, falls sich der Beitrag im falschen Unterforum befindet.