Grundstück aufschütten oder nicht?

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Yaso2.0

Yaso2.0

Was hat denn der GU nun zu den 5 m gesagt?
ich glaube ich habe verstanden, warum der Bauleiter auf die Idee mit den 5m Grenzabstand gekommen ist.

Lt. dem MA vom GU hat der Bauleiter bei der Besprechung über die Position des Hauses gesagt, es würde Sinn machen, die Auffahrt so ebenerdig (Straßenniveau) wie möglich zu machen und das Haus Oberkante Fertigfußboden auf 23.xx zu setzen, weil das Haus im Westen auch auf der Höhe liegt. Entsprechend müssten wir dann ja gut 1,5 m Höhenunterschied abfangen.

Ich habe dem MA gesagt, dass dies so nicht gewünscht ist. Ich habe ihm mitgeteilt, dass Oberkante Fertigfußboden bei 22.50 am allermeisten Sinn macht.

Das Problem ist also die fehlende Kommunikation zum Punkt, wo Oberkante Fertigfußboden sein soll. Wobei man uns danach auch nicht/nie gefragt hat und als ich dies mal in der Baubesprechung selbst erwähnte, sagte man mir, das würde dann vor Ort besprochen werden, wenn die Planung steht :rolleyes:

Beim GU den Architekten direkt zu sprechen ist wohl nicht möglich.. Immer geht die Kommunikation über den Hausverkäufer. Er sagte jetzt wieder, er gibt das an den Architekten weiter und meldet sich dann o_O

Mal sehen wie viel Verzögerung das nun mit sich bringt...
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Zeichenknecht und Stempelaugust können im Idealfall *LOL* durchaus einander noch nie begegnet sein ;-)
scheint tatsächlich so zu sein..

Ist das denn gängige Praxis bei GU?

Also ich dachte immer die haben einen Architekten, den sie nur so gut für ihren Kunden verstecken..:rolleyes:
 
11ant

11ant

Ist das denn gängige Praxis bei GU?
Bauzeichnerin in Teilzeit im Home Office, Architekt im Ruhestand kommt bedarfsweise zum Unterschreiben.
Also ich dachte immer die haben einen Architekten, den sie nur so gut für ihren Kunden verstecken..
Solche mit einem festen Vertragsarchitekten gíbt es auch, und zwar zwei Sorten: sind sie selber der Auftraggeber des Architekten, dann arbeitet dieser verdeckt, aus komplexen rechtlichen Gründen. Anderen ist es lieber, der Kunde geht zu diesem Architekten selber hin und wird direkt dessen Auftraggeber. Letzteres wird der Kunde natürlich nicht als verhältnismäßig empfinden, wenn er nur die Ankleidenwand beim ansonsten unveränderten Schantalle 138ZD verschoben haben will.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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