F
Ferique
Hallo Zusammen,
dies ist mein erstes Posting. Ich hoffe, dass ich in der richtigen Rubrik gelandet bin. Falls meine Anfrage thematisch in eine andere Kategorie gehören sollte, bitte ich um Verschiebung meine Anfrage.
Zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage:
Wie viele in diesem Forum möchten wir gerne bauen und suchen seit geraumer Zeit ein passendes Grundstück.
Dieses scheint nun gefunden. Wir stießen darauf über ein Inserat auf einem Immobilienportal. Die Kontaktperson stellte sich uns bei einem ersten Termin als „Bachfachberaterin / Baubegleiterin“ (keine Maklerin) vor und hatte zum zweiten Termin auch direkt einen Architekten parat mit dem sie nach eigenen Angaben bereits seit Jahren zusammen arbeitet.
Da der Begriff der „Baufachberaterin“ doch einigermaßen nichtssagend und wohl auch nicht geschützt ist, wollte ich von den beiden gerne wissen, wie denn nach einem potentiellen Erwerb des Grundstücks vom Eigentümer das weitere Prozedere mit den beteiligten Parteien aussehen könnte.
Die beiden Herrschaften erklärten uns, dass weder für die Baufachberaterin noch für den Architekten zum jetzigen Zeitpunkt und auch zukünftig Kosten unsererseits entstehen würden und dass die beiden nach einem eventuellen Baubeginn, von dem Bauunternehmen bezahlt werden würden, der dann nach einer Ausschreibung „ausgewählt“ werden würden.
Diese Konstellation erscheint mir jedoch problematisch. Wie ich das sehe, habe ich hier weder den Fall einer Generalunternehmerschaft, noch den Fall einer Generalübernehmerschaft. Obwohl der Architekt sowohl die Planung des Hauses, als auch die bauleitung bzw. die Abnahmen der jeweiligen Werkverträge bzw. Leistungsphasen übernehmen möchte, handelt es sich aber auch um keine klassische Einzelvergabe an einen Architekten, da ich ja mit diesem keine vertragliche Bindung haben würde.
Das erscheint mir zu intransparent. Mir erscheint es auch schwierig, dass ein Architekt mit dem ich keine vertragliche Bindung und somit auch im Falle des Falles keine Regressmöglichkeiten habe, eine zu meinen Gunsten gerichtete oder zumindest neutrale Position einnehmen kann, wenn er doch von einem (wenn auch im Rahmen einer Ausschreibung) ausgewählten Bauunternehmen bezahlt wird.
Bin ich zu kritisch? Sind solche Konstellationen nicht ungewöhnlich? Würde mich über Feedback freuen.
Beste Grüße
Ferique
dies ist mein erstes Posting. Ich hoffe, dass ich in der richtigen Rubrik gelandet bin. Falls meine Anfrage thematisch in eine andere Kategorie gehören sollte, bitte ich um Verschiebung meine Anfrage.
Zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage:
Wie viele in diesem Forum möchten wir gerne bauen und suchen seit geraumer Zeit ein passendes Grundstück.
Dieses scheint nun gefunden. Wir stießen darauf über ein Inserat auf einem Immobilienportal. Die Kontaktperson stellte sich uns bei einem ersten Termin als „Bachfachberaterin / Baubegleiterin“ (keine Maklerin) vor und hatte zum zweiten Termin auch direkt einen Architekten parat mit dem sie nach eigenen Angaben bereits seit Jahren zusammen arbeitet.
Da der Begriff der „Baufachberaterin“ doch einigermaßen nichtssagend und wohl auch nicht geschützt ist, wollte ich von den beiden gerne wissen, wie denn nach einem potentiellen Erwerb des Grundstücks vom Eigentümer das weitere Prozedere mit den beteiligten Parteien aussehen könnte.
Die beiden Herrschaften erklärten uns, dass weder für die Baufachberaterin noch für den Architekten zum jetzigen Zeitpunkt und auch zukünftig Kosten unsererseits entstehen würden und dass die beiden nach einem eventuellen Baubeginn, von dem Bauunternehmen bezahlt werden würden, der dann nach einer Ausschreibung „ausgewählt“ werden würden.
Diese Konstellation erscheint mir jedoch problematisch. Wie ich das sehe, habe ich hier weder den Fall einer Generalunternehmerschaft, noch den Fall einer Generalübernehmerschaft. Obwohl der Architekt sowohl die Planung des Hauses, als auch die bauleitung bzw. die Abnahmen der jeweiligen Werkverträge bzw. Leistungsphasen übernehmen möchte, handelt es sich aber auch um keine klassische Einzelvergabe an einen Architekten, da ich ja mit diesem keine vertragliche Bindung haben würde.
Das erscheint mir zu intransparent. Mir erscheint es auch schwierig, dass ein Architekt mit dem ich keine vertragliche Bindung und somit auch im Falle des Falles keine Regressmöglichkeiten habe, eine zu meinen Gunsten gerichtete oder zumindest neutrale Position einnehmen kann, wenn er doch von einem (wenn auch im Rahmen einer Ausschreibung) ausgewählten Bauunternehmen bezahlt wird.
Bin ich zu kritisch? Sind solche Konstellationen nicht ungewöhnlich? Würde mich über Feedback freuen.
Beste Grüße
Ferique