Das stimmt. Gleichzeitig darf man davon ausgehen, dass sich ein Bauherr auch mit der Materie auseinandersetzt und bereit ist mit zu denken. Du kannst nicht jedem außerhalb der Standards ein Angebot zusammenstricken. Außerdem geht damit auch eine Vergleichbarkeit verloren.
Der Erläuterung insgesamt ist ja nichts hinzuzufügen, allerdings bleibt es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Handwerker für ihre "unverständliche und/oder unvollständige" Angebote in Schutz genommen werden, den Kunden (= Laien) jedoch abverlangt wird sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Selbstverständlich ist es von Vorteil sich als Kunde mit der Materie befasst zu haben und im Vorfeld zu wissen was einen erwartet. Allerdings unterscheiden in meinen Augen genau solche Angebote gute von schlechten, in dem die einen ausführlich und für Laien einigermaßen nachvollziehbar geschrieben sind und die anderen im "Fachchinesisch" dahingerotzt und auf's Notwendige reduziert sind. Eben so nach dem Motto: "Der Kunde kann ja nachfragen" oder "muss sich der Kunde eben selbst anlesen"....!
Es täte dem Angebotsersteller in dem Fall überhaupt nicht weh, unter der berechneten Position direkt auf die genannte DIN und ggf. die Berechnungsbedingung hinzuweisen. So wäre das für den Kunden verständlich, ebenso vergleichbar und würde dem Handwerker "dumme" Nachfragen zu diesem Punkt ersparen.
Ich bin davon überzeugt, dass gerade in dem Fall bessere Vergleichbarkeit gegeben wäre und für diesen Handwerker sicherlich einen weiteren Pluspunkt im Vergleich zu anderen bedeuten würde.