B
BruckHaus
Vielen Dank für das Beantworten...laut unserer Gemeinde darf es tatsächlich kein Carport sein :-(... so dass wir vermutlich auf eine Standardgarage gehen werden.paint.net
Da der Bebauungsplan maßstäblich ist, kann man das messen.
Nein, warum?
Ja.
Ja.
§2, Absatz 8, Landesbauordnung
Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Jetzt könnte jemand anderer Ansicht sein, da der Bebauungsplan im Gegesatz zu Landesbauordnung und Garagenverordnung den Begriff Carport benutzt. Aber daran wir doch wohl nicht die Entscheidung hängen, ob Ihr das Grundstück nehmt.