GU2 muss seine Mängel beseitigen. Entweder durch seine SUBs (wenn er an die noch rankommt) oder er muss selbst dafür aufkommen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet und da kommt er nicht raus. Da er vieles selbst verzapft hat und es mit den SUBs keine wirklichen Verträge gibt, ist er danach wahrscheinlich pleite und kann nicht mehr fertigstellen. Dann ist erstmal seine Vertragserfüllungsbürgschaft fällig. Für den Weiterbau habe ich ja noch selbst genug Geld. Dies wäre also nicht das Problem. Wichtig ist, die exakte Höhe der Mängelbeseitigungskosten festzustellen.