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BauPlos
Guten Abend zusammen,
bei uns im Bebauungsplan steht die folgende Defintion für die Traufhöhe:
„Für die Traufhöhe maßgeblich ist der Schnittpunkt aufgehendes Mauerwerk und Dachkonstruktion.“
Was bedeutet nun diese ungewöhnliche Formulierung?
Nach sehr langer Recherche konnte ich immer nur Definitionen wie Schnittpunkt aufgehendes Mauerwerk und Dachhaut oder Unter- oder Oberkante Sparren wiederfinden.
Für uns als Laien klingt es demnach so, dass die obenstehende Definition nicht eindeutig ist und demnach sogar unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Ist dem so oder kann uns hier bitte jemand aufklären? Vielen Dank im Voraus!
bei uns im Bebauungsplan steht die folgende Defintion für die Traufhöhe:
„Für die Traufhöhe maßgeblich ist der Schnittpunkt aufgehendes Mauerwerk und Dachkonstruktion.“
Was bedeutet nun diese ungewöhnliche Formulierung?
Nach sehr langer Recherche konnte ich immer nur Definitionen wie Schnittpunkt aufgehendes Mauerwerk und Dachhaut oder Unter- oder Oberkante Sparren wiederfinden.
Für uns als Laien klingt es demnach so, dass die obenstehende Definition nicht eindeutig ist und demnach sogar unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Ist dem so oder kann uns hier bitte jemand aufklären? Vielen Dank im Voraus!