Y
ypg
Teils wurde es angesprochen... allerdings is5 natürlich fraglich, ob es sich so verhält. Für die Fragestellung darf man auch etwas flunkern.Wir wissen alle nicht, wie das Haus des TE aussieht und wer es wirklich benutzen soll.
Solange zwei Wohneinheiten entstehen,
Ja, ich denke, ja. Er ist der, der die Überprüfung macht und für den Bauantrag die Verantwortung nimmt. Eine andere Instanz gibt es nicht. Die KFW wird nicht kontrollieren, sondern hat seine Instanzen.Nun zur Frage:
Kann der GU sowohl die Förderungsanfrage sowie den Vermieterkreis einschränken?