f-pNo
Hallo zusammen,
allgemein gilt ja, dass man die Einhaltung der Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten muss.
Mir bekannt ist folgendes:
- Haus - vorgeschriebener Abstand in Rheinland-Pfalz 3 m zur Grundstücksgrenze
- Garage / Carport - vorgeschriebener Abstand zur Grundstücksgrenze Nachbarn 0 oder 10 cm und zur Straße 1 m (wenn ich mich recht erinnere)
Was allerdings ist bei folgenden Punkten zu beachten:
Terrasse - Gilt für eine Terrasse an einem Haus ebenfalls der Abstand von 3 m bis zur Grundstücksgrenze?
Terrasse/Balkon auf einem Garagen-/Carportdach - sind hier 3 m einzuhalten oder kann die Garage/das Carport mit Terrasse auch an die Grundstück-Grenze gesetzt werden?
Mir ist klar, dass solche Fragen am ehesten dem Bauamt vorzulegen sind. Bin aber für eine unverbindliche Aussage an dieser Stelle dankbar.
allgemein gilt ja, dass man die Einhaltung der Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten muss.
Mir bekannt ist folgendes:
- Haus - vorgeschriebener Abstand in Rheinland-Pfalz 3 m zur Grundstücksgrenze
- Garage / Carport - vorgeschriebener Abstand zur Grundstücksgrenze Nachbarn 0 oder 10 cm und zur Straße 1 m (wenn ich mich recht erinnere)
Was allerdings ist bei folgenden Punkten zu beachten:
Terrasse - Gilt für eine Terrasse an einem Haus ebenfalls der Abstand von 3 m bis zur Grundstücksgrenze?
Terrasse/Balkon auf einem Garagen-/Carportdach - sind hier 3 m einzuhalten oder kann die Garage/das Carport mit Terrasse auch an die Grundstück-Grenze gesetzt werden?
Mir ist klar, dass solche Fragen am ehesten dem Bauamt vorzulegen sind. Bin aber für eine unverbindliche Aussage an dieser Stelle dankbar.