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Samantheus
Hallo zusammen,
ich plane gerade den Bau eines EFHs in einer Gemeinde die eine sehr extreme Stellplatzsatzung hat.
Ausgangssituation bei uns:
Wir sind eine Dreiköpfige Familie (2 Erw. 1 Kind, 2 Jahre) und planen den Bau eines EFHs mit knapp über 200qm Wohnfläche. Wir haben 1 Auto. Wir planen den Bau einer Doppelgarage die zusätzlich vor der Garage noch Stellplatz für zwei weitere Autos bietet.
Forderungen des Bauamts:
Laut Stellplatzsatzung (laut Bauamt keinerlei Diskussionsspielräume) sind 3 zusätzliche Stellplätze erforderlich und somit 7 Stellplätze insgesamt! Begründet wird das mit der Stellplatzsatzung in der steht das je angefange 50qm Wohnfläche 1 Stellplatz erforderlich ist (somit 5 bei uns) und das Stellplätze vor der Garage unabhängig von der Größe nicht anerkannt werden (somit 7 bei uns).
Fazit:
Aus unserer Sicht (und auch der Bauunternehmen mit denen wir darüber gesprochen haben) eine absolut unakzeptable Situation. Die 4 Stellplätze die wir planen sollten für eine Dreiköpfige Familie mit einem Auto locker ausreichen. Die Forderung von 7 Stellplätzen erscheint mit gesundem Menschenverstand nicht vertretbar.
Fragen/weiteres Vorgehen:
Aus meiner Sicht gibt es jetzt zwei Möglichkeiten wie man damit umgehen kann.
Variante 1: Ignorieren der Anforderung. Einreichen des Bauantrags mit den 7 Stellplätzen aber die anderen 3 einfach nicht zu bauen. Laut Bauunternehmer "prüft das im Anschluss nie jemand".
Variante 2: Im Rahmen des Bauantrags einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen und wenn diese (wie erwartet) abgelehnt wird einen Anwalt einschalten um das Recht durchzusetzen.
Meine Frage wäre jetzt. Wie seht ihr das? Kennt ihr ähnliche Situationen? Was würdet ihr empfehlen? Kann es z.B. problematisch sein wenn man sich für Variante 1 entscheidet und dann in 10 Jahren doch jemand kommt? Wäre dann der Rechtsstreit ggf. nicht mehr möglich weil man die Stellplätze ja eingezeichnet hat? Im Prinzip wäre mir das liebste erstmal die Variante 1 zu nehmen und wenn es doch Probleme gibt den Weg über das Gericht zu wählen. Worstcase wäre wenn diese Option dann nicht mehr existiert und wirklich alle 7 Stellplätze gebaut werden müssen. Wir wollen uns nicht den Garten mit Stellplätzen zumüllen die nie gebraucht werden.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Sam
ich plane gerade den Bau eines EFHs in einer Gemeinde die eine sehr extreme Stellplatzsatzung hat.
Ausgangssituation bei uns:
Wir sind eine Dreiköpfige Familie (2 Erw. 1 Kind, 2 Jahre) und planen den Bau eines EFHs mit knapp über 200qm Wohnfläche. Wir haben 1 Auto. Wir planen den Bau einer Doppelgarage die zusätzlich vor der Garage noch Stellplatz für zwei weitere Autos bietet.
Forderungen des Bauamts:
Laut Stellplatzsatzung (laut Bauamt keinerlei Diskussionsspielräume) sind 3 zusätzliche Stellplätze erforderlich und somit 7 Stellplätze insgesamt! Begründet wird das mit der Stellplatzsatzung in der steht das je angefange 50qm Wohnfläche 1 Stellplatz erforderlich ist (somit 5 bei uns) und das Stellplätze vor der Garage unabhängig von der Größe nicht anerkannt werden (somit 7 bei uns).
Fazit:
Aus unserer Sicht (und auch der Bauunternehmen mit denen wir darüber gesprochen haben) eine absolut unakzeptable Situation. Die 4 Stellplätze die wir planen sollten für eine Dreiköpfige Familie mit einem Auto locker ausreichen. Die Forderung von 7 Stellplätzen erscheint mit gesundem Menschenverstand nicht vertretbar.
Fragen/weiteres Vorgehen:
Aus meiner Sicht gibt es jetzt zwei Möglichkeiten wie man damit umgehen kann.
Variante 1: Ignorieren der Anforderung. Einreichen des Bauantrags mit den 7 Stellplätzen aber die anderen 3 einfach nicht zu bauen. Laut Bauunternehmer "prüft das im Anschluss nie jemand".
Variante 2: Im Rahmen des Bauantrags einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen und wenn diese (wie erwartet) abgelehnt wird einen Anwalt einschalten um das Recht durchzusetzen.
Meine Frage wäre jetzt. Wie seht ihr das? Kennt ihr ähnliche Situationen? Was würdet ihr empfehlen? Kann es z.B. problematisch sein wenn man sich für Variante 1 entscheidet und dann in 10 Jahren doch jemand kommt? Wäre dann der Rechtsstreit ggf. nicht mehr möglich weil man die Stellplätze ja eingezeichnet hat? Im Prinzip wäre mir das liebste erstmal die Variante 1 zu nehmen und wenn es doch Probleme gibt den Weg über das Gericht zu wählen. Worstcase wäre wenn diese Option dann nicht mehr existiert und wirklich alle 7 Stellplätze gebaut werden müssen. Wir wollen uns nicht den Garten mit Stellplätzen zumüllen die nie gebraucht werden.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Sam