G
guckuck2
Je nach Flächenberechnungsmethode kann man Räume auch als Nutzfläche deklarieren.
Das hat aber natürlich auch Nachteile, z.B. falls man mal vermieten oder verkaufen will.
Finde den Rechtsweg auch unangemessen. Das war alles vor Kauf bekannt. Sehe auch bei 900qm nicht, wieso man dies nicht berücksichtigen könne.
Man muss auch die Kosten einer solchen Auseinandersetzung (massiver Bauverzug inkl. Baupreissteigerung, Bereitstellungszinsen, Prozessrisiko, Rechtsberatungs/Prozesskosten) mit einberechnen. Da ist doch wirklich die Frage, ob man sich nicht lieber auf die Vorgabe einlassen will bzw. alternativ die Ablöse zahlt (erneut die Frage, wie hoch die pro Stellplatz wäre)
Das hat aber natürlich auch Nachteile, z.B. falls man mal vermieten oder verkaufen will.
Finde den Rechtsweg auch unangemessen. Das war alles vor Kauf bekannt. Sehe auch bei 900qm nicht, wieso man dies nicht berücksichtigen könne.
Man muss auch die Kosten einer solchen Auseinandersetzung (massiver Bauverzug inkl. Baupreissteigerung, Bereitstellungszinsen, Prozessrisiko, Rechtsberatungs/Prozesskosten) mit einberechnen. Da ist doch wirklich die Frage, ob man sich nicht lieber auf die Vorgabe einlassen will bzw. alternativ die Ablöse zahlt (erneut die Frage, wie hoch die pro Stellplatz wäre)