Ich bin auf der Suche nach Lösungen für das Stellplatzproblem ohne groß das Haus anzupassen.
Hier mal mit vier freien und einem gefangenen Stellplatz. Die ausnahmsweise Anerkennung des einen Stellplatzes im Stauraum vor der Garage sollte Dein Architekt der Genehmigungsbehörde mit Verweis auf nur eine Wohneinheit, der weniger als 5% betragenden Überschreitung von 200m² und des Drei-, vielleicht mal Vier-Personen-Haushaltes leicht machen.
Wir wollen ja unser Traumhaus bauen und nicht eine "Notlösung".
Das wollen ja alle, nur halte ich die Meinung des Bauamtsmitarbeiters für gewagt:
Laut Bebauungsplan tatsächlich nicht, der ist aber mehrere Jahrzehnte alt und die neueren Häuser im Gebiet sind auch mit 2 Vollgeschossen. Wir waren mit der Skizze schon beim Bauamt und der Mitarbeiter meinte, dass die Ausnahmegenehmigung aus seiner Sicht durchgehen sollte.
Du hältst ja nicht nur die Geschossigkeit nicht ein, weder Haus noch Garage bleiben im Baufenster. Zweigeschossige Häuser innerhalb des Bebauungsplans kann ich auf den Fotos nicht entdecken und im benachbarten Baublock erlaubt der Bebauungsplan sie sogar. Der Hinweis auf das Alter des Bebauungsplans verfängt IMHO auch nicht. Das Baugesetzbuch stammt aus dem Jahr 1896, wurde an vielen Stellen modernisiert, aber sehr viele Paragraphen gelten bis heute unverändert. Dein Bebauungsplan wurde auch bereits sieben mal geändert, für Dein Grundstück aber nicht. Vielleicht ist das aber auch der Grund, warum man Dir keine weiteren Zugeständnisse machen möchte und sich bei den Stellplätzen stur stellt.