Guten Tag,
es geht weiter.
Gestern hatten wir einen Termin mit dem Eigentümer. Soweit alles besprochen.
Meine Frage die ich nun habe. Das Grundstück ist schon unterteilt, aber von dem Linken Grunds.
was wir erwerben wollen bleibt ein Stück beim alten Eigentümer.
Ich denke das muss ja dann getrennt werden. Und die zweite Frage. Das Linke Grundstück soll
mit ein Doppelhaus. bebaut werden. Müssen wir die Grundstücke auch noch mal unterteilen ???
Weil wer wo hinzieht ist schon geklärt. Links meine Frau und ich. Rechts Schwager mit Freundin.
Mit welche Kosten ist dort zu rechnen.
Des Weiteren liegt kein Bebauungsplan vor. Also nach §34 darf gebaut werden.
Rechts vom Grundstück Einfamilienhaus. Links Große Halle. Gegenüber jeweils Einfamilienhaus. Gegenüber Schräg Rechts ein
sehr großes Einfamilienhaus das auch über Eck geht.
Könnte es dort Probleme geben. Denke nicht oder ?
Anbei auch eine Skizze für die Darstellung.
Hilfe, Tipps gerne gesehen.
Lg Sascha