Ich würde dem Bodenplattenbauer nach allem die 200 EUR von der Rechnung abziehen.
Nee, das kostet nur Zeit und Nerven, die der Bauherr sicher für andere Problemlösungen braucht.
Soll er sich die doch einklagen.
Das wird er auch machen, da er seine Leistung ja vertragsgemäß erbracht hat (vorausgesetzt, dass es das auch getan hat, aber das hat ja mit der erneuten Feinabsteckung nichts zu tun).
Das ganze ist einfach dumm gelaufen.
Ein Bauherr, der nicht gerade sein drittes Haus baut, kann solche Feinheiten gar nicht überblicken. Freispruch.
Gefordert wurde "[...] Grundriss und den Freiflächenplan mit eingetragenem Bauvorhaben
Also hat der Vermesser die Maße der Bodenplatte gar nicht vorliegen, kann sie also auch nicht abstecken, ist auch nicht Standard, fragt deshalb auch nicht nach. Freispruch.
lt. Bodenplattenbauer ist das falsch
Stimmt. Aus seiner Sicht. Er ist Bodenplattenbauer. Was interessiert ihn das fertige Haus. Er baut die Bodenplatte. Klar, dass die Maße der Bodenplatte abgesteckt werden, deshalb fragt er auch nicht nach. Freispruch.
Am Besten wäre es, wenn sich Polier und Vermesser auf der Baustelle treffen. Während der Vermesser seinen Tachymeter in Position bringt, schlägt der Polier die Schnurgerüste ein. Dann guckt man gemeinsam auf die Pläne und einigt sich auf die Maße. Dann werden die Nägel eingeschlagen und alles wird in der Feinabsteckungsskizze dokumentiert. Wäre, wäre, Fahrradkette ... Lehrgeld.