S
SaschaL
Hallo zusammen,
klar - irgendwas ist ja immer. Haus gefunden, bei dem so ziemlich alles passt - bisschen teuer, aber nun gut... mit dem Verkäufer soweit einig, Bank ist glücklich, Montag sollen die Daten zum Notar um den Kaufvertrag zu erstellen.
Nun sichte ich hier gerade die Unterlagen und stolpere über den Bauantrag:
Laut selbigem (und dem Bebauungsplan, ausgestellt 2006) liegt die zulässige Grundflächenzahl bei 0,2.
Laut Bauantrag wird diese auch exakt (!) eingehalten - in diesem ist die Terrasse aber nicht erwähnt, welche ja nun einmal sogar zur Grundflächenzahl 1 zählt. Die ist locker 50qm-55qm groß. Die Grundflächenzahl läge damit ca. bei 0,28.
Verkäufer weiß von nix. Terrasse läge dort seit 12 Jahren. Und nun? Wo kein Kläger, da kein Richter....?
Gerade als neuer Nachbar läuft man ja auch irgendwie Gefahr, dass einer einen nicht mag und mal einen Hinweis gibt. Auch bauen da in diesem Bebauungsplan gerade 7 Parteien, die sich irgendwann fragen werden, warum der eine so ein großes Haus und Terrasse hat...
Was droht?
- Geldbuße? Wie hoch?
- Rückbau? Das wäre nicht gut
Was kann man machen?
- Chance auf offizielle Genehmigung? (Bundesland: MV) Werde jetzt nicht dort nachfragen, will ja keine schlafenden Hunde wecken.
Was würdet ihr machen? Würdet ihr wegen sowas auf den Kauf verzichten? Oder übertreibe ich und am Ende interessiert das eh niemanden?
Fakt ist: Wenn die Terrasse zurückgebaut werden müsste, habe ich ein richtiges Problem. So ein Haus verkauft sich ohne Terrasse auch nicht so gut :)
klar - irgendwas ist ja immer. Haus gefunden, bei dem so ziemlich alles passt - bisschen teuer, aber nun gut... mit dem Verkäufer soweit einig, Bank ist glücklich, Montag sollen die Daten zum Notar um den Kaufvertrag zu erstellen.
Nun sichte ich hier gerade die Unterlagen und stolpere über den Bauantrag:
Laut selbigem (und dem Bebauungsplan, ausgestellt 2006) liegt die zulässige Grundflächenzahl bei 0,2.
Laut Bauantrag wird diese auch exakt (!) eingehalten - in diesem ist die Terrasse aber nicht erwähnt, welche ja nun einmal sogar zur Grundflächenzahl 1 zählt. Die ist locker 50qm-55qm groß. Die Grundflächenzahl läge damit ca. bei 0,28.
Verkäufer weiß von nix. Terrasse läge dort seit 12 Jahren. Und nun? Wo kein Kläger, da kein Richter....?
Gerade als neuer Nachbar läuft man ja auch irgendwie Gefahr, dass einer einen nicht mag und mal einen Hinweis gibt. Auch bauen da in diesem Bebauungsplan gerade 7 Parteien, die sich irgendwann fragen werden, warum der eine so ein großes Haus und Terrasse hat...
Was droht?
- Geldbuße? Wie hoch?
- Rückbau? Das wäre nicht gut
Was kann man machen?
- Chance auf offizielle Genehmigung? (Bundesland: MV) Werde jetzt nicht dort nachfragen, will ja keine schlafenden Hunde wecken.
Was würdet ihr machen? Würdet ihr wegen sowas auf den Kauf verzichten? Oder übertreibe ich und am Ende interessiert das eh niemanden?
Fakt ist: Wenn die Terrasse zurückgebaut werden müsste, habe ich ein richtiges Problem. So ein Haus verkauft sich ohne Terrasse auch nicht so gut :)