Ich muss gestehen, das ist auch nur Hörensagen von meiner Frau, die im Personal arbeitet und ich weiß auch nicht, ob das auch für pauschal versteuerte Verträge gilt.Gibt es keine Möglichkeit der Haftungsabtretung? Die SwissLife ist ja nicht irgendeine Bude.
bei den § 40 Verträgen haftet kein Arbeitgeber und der neue schon gar nicht. Da es die aber nicht mehr gibt, kann man die beim neuen Arbeitgeber auch nicht mehr abschließen, sonder nur noch die neue EntgeldumwandlungGibt es keine Möglichkeit der Haftungsabtretung? Die SwissLife ist ja nicht irgendeine Bude.
erstens werden die privaten Einzahlungen getrennt und auf die fällt dann kein KV Beitrag später an. Zweitens wird der KV Beitrag anders berechnet wie du angegeben hast. Drittens kann man den KV Beitrag von der Steuer absetzen oder sogar ganz vermeidenDas heißt wenn wir privat einzahlen muss die DV mindestens über dem KV Beitrag liegen. Eher utopisch.
das stimmt alles, aber aus Renditegründen würde ich persönlich nicht privat aufstocken, weil der große Vorteil aus meiner Sicht die steuerliche Betrachtung der 40b ist. Dann lieber beitragsfrei stellen und etwas anderes suchen.erstens werden die privaten Einzahlungen getrennt und auf die fällt dann kein KV Beitrag später an. Zweitens wird der KV Beitrag anders berechnet wie du angegeben hast. Drittens kann man den KV Beitrag von der Steuer absetzen oder sogar ganz vermeiden
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Zinsen von der Steuer absetzten? | 16 |
2 | Welche Förderungsart wählen? KfW, BAFA, Steuer? | 21 |