Hallo,
vlt. hätte ich meine Antwort um einen Satz erweitern sollen: "Was nicht in der BB noch in Zusätzen steht, gilt als nicht gekauft!". Vor diesem Hintergrund mußt Du jede BB lesen oder - wenn Du Dich damit überfordert fühlst (was logisch wäre, da Du ja als Laie an die Sache herangehst) - professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieses Geld ist immer gut investiert !
z.B. bei Der Da
- Befestigung Kranstellplatz - hier ging ich bisher davon aus, dass dies von vorn herein eine Leistung des Bauunternehmens ist, da der Kran ja für die Erstellung ihrer Leistung (Erstellung des Hauses) zwingend notwendig ist --> für mich der Hinweis, dass ich unser BU zur Sicherheit darauf ansprechen werde
Ich bin mir relativ sicher, daß in dessen BB sinngemäß steht: "... der Auftraggeber (also Du) hat für freien und festen, tragfähigen Zugang zur Baustelle und zum Bauplatz für LkW´s, mit bis zu 40 to Gewicht, Kräne etc. zu sorgen."
Es ist wohl anzunehmen, daß Dein BU einen Kran einsetzt, richtig ist aber auch, daß Du die Voraussetzungen dafür schaffen mußt. Dies ist nicht Teil seiner Leistung und findet sich - nach meiner Erfahrung - ausschließlich bei reinen Bauträgergeschäften.
Daher werde ich mir die Angaben aus diesem Thread am Wochenende mal in Excel ziehen und durchschauen, was ich noch abklären muss.
Das ist eine gute Idee. Und wenn Du schon einmal dabei bist, lese Deine BB auch vor dem Hintergrund meines Eingangssatzes
Liebe Grüsse, Bauexperte