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Isokrates
Das ist interessant.Die wollten nen Gewerbeschein sehen - das wars
Die meisten Leasinggesellschaften verlangen wesentlich mehr.
Kann man auch auf den großen Leasingportalen nachlesen.
Vor allem wenn das Gewerbe nicht die Haupteinnahmequelle darstellt. Was bei Photovoltaik Anlage ja immer zu verneinen ist.
U.a. wird ja auch eine Gewinnerzielungsabsicht des Gewerbes verlangt und diese ist z. B. mit BWAs nachzuweisen.
Auch bei der Zulassung muss man Geschäftsadresse durch Gewerbeanmeldung, Steuerbescheid oder sonstiges nachweisen.Wüsste nicht welche, hast du einen Verdacht in welche Richtung?
Dies zu tun, wenn man weiß, dass das Auto steuerlich nicht absetzbar ist und damit faktisch nichts mit dem Gewerbebetrieb zu tun hat, halte ich für bedenklich.
Insgesamt kann ich den Gedankengang natürlich nachvollziehen, dass man die günstigeren Konditionen erlangen möchte.
Rechtlich halte ich das Konstrukt aber für eher bedenklich, auch wenn wohl eine gute Chance besteht, dass nichts passiert, wenn die Leasinggesellschaft das Ganze durchwinkt.