Es wundert mich schon, dass in dem Bebauungsplan tatsächlich Erdgeschoss+Obergeschoss erlaubt ist. Ich kenne es am Hang so, dass die Häuser, die höher liegen, auch höher gebaut werden dürfen (meist ist es oben auch flacher), also E+O, die auf mittlerer Höhe dann E+D mit steilerem Dach und mit zusätzlichem Keller, der zu einer Seite offen ist, und ganz unten dann U+E mit flacherem Dach. Bei allen Bauformen zweigeschossige Bauweise.
Aber wenn das Baugebiet exklusiv von einem Holzständer-Baumeister bebaut wird, dann wird der natürlich nicht zu einem Keller raten. Dann ist da aber bei der Vergabe des Baugebietes schon etwas schief gelaufen.
Bei uns haben sich aber auch zwei Bauherren von einer lokalen Firma den Keller bauen lassen und dann ein Holzstämderhaus drauf stellen lassen. Die sind beide gut geworden.