D
Dingeling
Wunderschönen guten Tag in das Forum.
Wir bauen ein Einfamilienhaus in BW und haben bereits im Feb. 2021 unsere Baugenehmigung erhalten. Der Bau soll jetzt im September losgehen.
Nun stelle ich mir die Frage, ob wir die Breite der Einfahrt auf den ersten 5 m von 3,5m auf auf ca. 7 m verdoppeln dürfen (Hintergrund: 2 Pkw nebeneinander parken).
Laut Google ist eine Einfahrt nicht genehmigungspflichtig, dann sollte das eigentlich kein Problem sein, oder? Auch wenn sie in der engeren Version im Bauantrag eingezeichnet war?
Viele Grüße!
Wir bauen ein Einfamilienhaus in BW und haben bereits im Feb. 2021 unsere Baugenehmigung erhalten. Der Bau soll jetzt im September losgehen.
Nun stelle ich mir die Frage, ob wir die Breite der Einfahrt auf den ersten 5 m von 3,5m auf auf ca. 7 m verdoppeln dürfen (Hintergrund: 2 Pkw nebeneinander parken).
Laut Google ist eine Einfahrt nicht genehmigungspflichtig, dann sollte das eigentlich kein Problem sein, oder? Auch wenn sie in der engeren Version im Bauantrag eingezeichnet war?
Viele Grüße!