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barfly666
... jetzt ist 3D auch wieder nicht recht. Eigentlich kann man mit diesen Bildern recht gut den Text erfassen und verstehen. Ist jetzt bissle albern, dafür ein Lageplan? "Zaun vor Zaun OK?" in der Kurzfassung.
@Sir_Batman: danke! Wenigstens einer der sich die Mühe für eine Antwort gemacht hat, leider ist es NRW, andere Bauordnung nicht ganz schlüssig für mich. Habe mich gerade in Kommentaren und einem BGH Urteil eingelesen. Knackpunkt ist hier "ortsüblich bei nicht Einverständnis des Nachbarn" - wobei "ortsüblich in dem Sinne ja die Einfriedung gerade des Nachbarn mit 1,8-2 m Doppelstabzaun ist, der schon mehr als 20 Jahre so steht.
@Sir_Batman: danke! Wenigstens einer der sich die Mühe für eine Antwort gemacht hat, leider ist es NRW, andere Bauordnung nicht ganz schlüssig für mich. Habe mich gerade in Kommentaren und einem BGH Urteil eingelesen. Knackpunkt ist hier "ortsüblich bei nicht Einverständnis des Nachbarn" - wobei "ortsüblich in dem Sinne ja die Einfriedung gerade des Nachbarn mit 1,8-2 m Doppelstabzaun ist, der schon mehr als 20 Jahre so steht.