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ucsg1234
Danke für Deine mega Schnelle Antwort!!!!Nein, die Geschossflächenzahl allein macht die Einschränkung nicht, die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl jeweils bei 0,3 sind ja lediglich Maximalwerte. Wenn es nur nach denen ginge, wäre bei einer tatsächlich ausgenutzten Grundflächenzahl von 0,15 eine "Stadtvilla" möglich. Eine Traufhöhenbeschränkung gibt es hier nicht, somit steht dem bei 9,00 m Gebäudehöhe nur das "I" Vollgeschoss entgegen, denn ein 30° Satteldach könnte da ggf. noch über der OG-Decke beginnen.
Laut Deinem Bildausschnitt liegt der Fall klar: die Bezugshöhe sind 7,99 Meter und somit liegt die Sockelhöhe maximal bei 8,49 Meter und die Firsthöhe bei 16,99 Meter. Höhenmäßig sehe ich hier im Nichtvollgeschoss die dickste Einschränkung. Mein größerer Bauchschmerz wären die Bäume und die beiden Parkflächen.
So wie ich Dich verstehe, wäre durch die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl und der nicht vorhandenen Traufenhöhenbeschränkung ein VG möglich aber durch das "I" natürlich nicht. Demnach könnte man aber einen soliden Kniestock realisieren ggf. 1,20 oder mehr? Was meinst Du?
Was wären Deine Bedenken wegen des Parks und der Bäume? Das Feutgebiet kann natürlich für ordentlich Mücken sorgen im Sommer nach Regen. Aber ansonsten ist man quasi gut im Grünen. Der Park endet dort weil im Westen kommt nach den Grundstücken ein Acker. Somit sollte dort nicht zu viel Publikum sein. Oder meinst Du das die Bäume zu viel Schatten werfen könnten? Beim Laub besorge ich einen Monsterlaubsauger :-D