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ZwölfSieben
Hallo,
wir sind kurz vor Einreichen unseres vereinfachten Bauantrags für ein Einfamilienhaus in Niedersachsen in eine überraschende Situation gelaufen. Jeder Tipp wäre hilfreich!
Situation:
Ich habe keine Absicht, tausende von Euros für unabsehbare Aufwände zu versenken. Als absoluter Notfallplan trete ich lieber vom Kauf zurück.
Für jede Erfahrung/Einschätzung/Tipps zur Vorgehensweise dankbar!
Viele Grüße - P
wir sind kurz vor Einreichen unseres vereinfachten Bauantrags für ein Einfamilienhaus in Niedersachsen in eine überraschende Situation gelaufen. Jeder Tipp wäre hilfreich!
Situation:
- Wohngebiet mit Bebauungsplan von 2002. Unser Grundstück gekauft 2020, fast zeitgleich mit weiteren zukünftigen Nachbarn. 4 Bestandsimmobilien gebaut ca. 2005-2010.
- Bei der Bearbeitung des Bauantrags eines zukünftigen Nachbarn kommt hoch:
- "Die Planungen liegen unmittelbar benachbart der archäologischen Fundstelle XYZ. Dabei handelt es sich um einen Siedlungsplatz der römischen Kaiserzeit. Weitere Fundstellen im Umfeld unterstreichen die Bedeutung des Areals für die Belange der Denkmalpflege. Daher ist mit archäologischen Strukturen im Boden zu rechnen. Aus denkmalfachlicher Sicht ist es daher erforderlich, den Erdarbeiten Ausgrabungen voranzustellen, durch die die archäologischen Überreste dokumentiert, ausgegraben und geborgen werden."
- Kontext: Vor kurzem wurde der regional zuständige Archäologe gewechselt. Was für den Vorgänger und den Bau der 4 Bestandsbauten absolut kein Problem war (und daher von der Gemeinde beim Verkauf auch nicht erwähnt wurde!), ist jetzt anscheinend relevant.
Ich habe keine Absicht, tausende von Euros für unabsehbare Aufwände zu versenken. Als absoluter Notfallplan trete ich lieber vom Kauf zurück.
Für jede Erfahrung/Einschätzung/Tipps zur Vorgehensweise dankbar!
Viele Grüße - P
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