Das Ganze ist nicht so einfach und darum wahrscheinlich zeitnah nur schwer umzusetzen.
Zu den Erklärungsversuchen. Das Grundstück 34 und 34a ist so bebaut, dass an der Grundstücksgrenze zum Grundstück 36 angebaut werden muss. (Laut Bebauungsplan angeglichen und mit Baulast zu sichern)
Das Grundstück 36 ist in Familienbesitz und derzeit mit einer vermieteten Altbauimmobilie teils bewohnt. Hier kann ab 01/22 eine oder 2 Parteien bauen.
Es gibt folgende Grundoptionen:
A: Eine Partei (Ich) baut, dann muss diese im rechten, gelben Bereich bauen und der linke, rote Bereich soll, sofern statisch möglich nicht abgerissen werden.
B: Beide Parteien bauen zeitnah. Die Bestandsimmobilie wird komplett abgerissen. Wäre am Besten aber es gibt keine Einigung wann die andere Partei genau bauen will.
Zusatzoptionen:
C: Jede Partei baut ein alleinstehendes Haus, was keinen Kompromiss erfordert. Die Mitte auf der Grundstücksgrenze wäre so aber verlorenes Baufenster
D: Es wird eine gemeinsame Erschließung in der Mitte, Zugang und ein gemeinsamer Bau in der Mitte durchgeführt. Hoher Kompromiss notwendig