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Lois L.
Hallo,
für uns ist es aus verschiedenen Gründen wichtig, zu wissen, wann das neue Haus gebaut wird. Deshalb haben wir uns an Fertighausanbieter gewendet.
Wir erhielten da die Auskunft eines festen Termins. Der steht aber so nicht im Vertrag. Man beruhigte uns und sagte, das habe alles seine Richtigkeit.
Was meint ihr? Ist das wirklich so?
Es ist schon klar, dass bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen.
Aber wenn es nun heißt, das sei "geplant" und vorher gesagt wurde, dass auch im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Corona" sich der Baubeginn verschieben kann, ist das doch kein fester Termin ...
Ist sowas üblich, bzw. wird es auch sonst im Fertighausbau so gemacht? (Dann könnte man ja gleich zum Architekten gehen, oder besser nicht?)
Vielen Dank im Voraus für alle Erfahrungen und Expertenmeinungen dazu.
Zitat:
"Der Auftragnehmer plant den Baubeginn (Auswinkeln des Hauses) für den Monat -----
ein. Sobald dem Auftragnehmer dieser Werkvertrag vom Auftraggeber unterschrieben vorliegt,
dieser klauselfrei ist, wird dem Auftraggeber eine Baubeginnswoche reserviert. Nach dem Kick Off
Termin wird die reservierte Baubeginnswoche aktualisiert. Aufgrund von Zeitverzögerungen z.B.
wegen Nachforderungen vom Bauamt, nicht vorsehbarer Bearbeitungszeiten des Bauamts,
fehlender Erschließung, Nichtdurchführbarkeit der Baugrunduntersuchung etc. kann es zu weiteren
Verschiebungen kommen. Sobald der Auftragnehmer absehen kann, dass keine Verzögerungen
eintreten, wird er dem Auftraggeber die Baubeginnswoche fest bestätigen.
Voraussetzungen für diesen Baubeginnstermin sind, dass die Baugenehmigung bzw. andere
eventuell erforderliche Voraussetzungen (z.B. Bauanzeige) oder sonstige notwendige
Genehmigungen vorliegen, aus grundstücksspezifischen Gründen kein anderer Termin notwendig
wird und die vom Auftraggeber unterzeichnete Baustellenzeichnung beim Auftragnehmer vorliegt.
Diese Baustellenzeichnung erhält der Auftraggeber rechtzeitig vor Baubeginn in zwei
Ausfertigungen. Ein Exemplar ist unterschrieben an den Auftragnehmer zurückzureichen. Liegen
diese Voraussetzungen 6 Wochen vor der bestätigten Baubeginnswoche nicht vor, wird ein neuer
Termin vereinbart. ... "
für uns ist es aus verschiedenen Gründen wichtig, zu wissen, wann das neue Haus gebaut wird. Deshalb haben wir uns an Fertighausanbieter gewendet.
Wir erhielten da die Auskunft eines festen Termins. Der steht aber so nicht im Vertrag. Man beruhigte uns und sagte, das habe alles seine Richtigkeit.
Was meint ihr? Ist das wirklich so?
Es ist schon klar, dass bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen.
Aber wenn es nun heißt, das sei "geplant" und vorher gesagt wurde, dass auch im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Corona" sich der Baubeginn verschieben kann, ist das doch kein fester Termin ...
Ist sowas üblich, bzw. wird es auch sonst im Fertighausbau so gemacht? (Dann könnte man ja gleich zum Architekten gehen, oder besser nicht?)
Vielen Dank im Voraus für alle Erfahrungen und Expertenmeinungen dazu.
Zitat:
"Der Auftragnehmer plant den Baubeginn (Auswinkeln des Hauses) für den Monat -----
ein. Sobald dem Auftragnehmer dieser Werkvertrag vom Auftraggeber unterschrieben vorliegt,
dieser klauselfrei ist, wird dem Auftraggeber eine Baubeginnswoche reserviert. Nach dem Kick Off
Termin wird die reservierte Baubeginnswoche aktualisiert. Aufgrund von Zeitverzögerungen z.B.
wegen Nachforderungen vom Bauamt, nicht vorsehbarer Bearbeitungszeiten des Bauamts,
fehlender Erschließung, Nichtdurchführbarkeit der Baugrunduntersuchung etc. kann es zu weiteren
Verschiebungen kommen. Sobald der Auftragnehmer absehen kann, dass keine Verzögerungen
eintreten, wird er dem Auftraggeber die Baubeginnswoche fest bestätigen.
Voraussetzungen für diesen Baubeginnstermin sind, dass die Baugenehmigung bzw. andere
eventuell erforderliche Voraussetzungen (z.B. Bauanzeige) oder sonstige notwendige
Genehmigungen vorliegen, aus grundstücksspezifischen Gründen kein anderer Termin notwendig
wird und die vom Auftraggeber unterzeichnete Baustellenzeichnung beim Auftragnehmer vorliegt.
Diese Baustellenzeichnung erhält der Auftraggeber rechtzeitig vor Baubeginn in zwei
Ausfertigungen. Ein Exemplar ist unterschrieben an den Auftragnehmer zurückzureichen. Liegen
diese Voraussetzungen 6 Wochen vor der bestätigten Baubeginnswoche nicht vor, wird ein neuer
Termin vereinbart. ... "