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EKA0081
Hallo zusammen. Folgende Situation ergibt sich an unserer Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Aufgrund von Hanglage, ergibt sich ein Höhenunterschied von maximal 1,43m. Laut Landesbauordnung Saarland darf man Mauern und Einfriedungen bis zur einer Höhe von 2m ohne Abstandsflächen genehmigungsfrei bauen. Wie verhält es sich jedoch, wenn ich an der Mauer anfülle. Darf ich das dann auch? Oder brauche ich dann eine Genehmigung vom Nachbarn?