S
susi999
Ich hoffe hiermit auf eure Erfahrungen und Kompetenz.
In unserer Nachbargemeinde wird eine Wiese (ca. 3000 qm) verkauft. Ein Bebauungsplan für dieses Grundstück liegt vor.
Im Textteil des Bebauungsplan steht folgendes:
Für das Flurstück ist als Art der Nutzung private Grünfläche (Zweckbestimmt Streuobstwiese) festgesetzt. Mit Ablauf des Niesbrauchrechtes und auf Antrag des jeweiligen Eigentümers wird das Flurstück Bestandteil des allg. Wohngebietes.
Laut Eigentümer wurde das Nießbrauchrecht aufgehoben.
Was bedeutet das für mich bei Erwerb der Fläche?
Kann ich die Wiese erwerben ohne dass ich Angst haben muss, dass sie später nur den Wert einer Grünfläche hat?
Ich würde gerne die Fläche mit sechs weiteren Bauinteressenten kaufen. Dazu wäre vorab eine Ausmessung der Wiese und eine Aufteilung nötig, sodass wir die Grundstücke einzeln kaufen könnten.
Ist das theoretisch überhaupt möglich? Der Verkäufer würde zustimmen.
Welche Kosten für Vermessung kommen hier auf uns zu? Ich bräuchte einfach vorab eine grobe Angabe, in welchem Bereich man sich hier bewegt (2000 €, 5000 €, 10 000 €, 25 000 €).
Kennt sich jemand aus, wie hier der Ablauf bei gewünschtem Verfahren ist? Vom Baurechtsamt wurde mitgeteilt, dass ein Architekt eingeschaltet werden muss, was mir natürlich auch einleuchtet. Wir sind allerdings momentan noch an dem Punkt, an dem wir abklären möchten, ob sich weiterer Aufwand überhaupt lohnt und die Kosten im Rahmen bleiben würden. Hinzu kommt, dass im Anschluss sicher jeder Bauherr mit seinem eigenen Architekten oder seiner eigenen Firma bauen möchte. Damit müssten wir die Architektenleistungen für die Erschließung vorab aufteilen. Wie kann man abschätzen, wie hoch die Kosten wären?
Was muss ich für zusätzliche Erschließungskosten rechnen? Eine Privatstraße von 25 Meter müsste auf jeden Fall für das Erreichen der einzelnen Bauplätze mit eingeplant werden. Die Grundstücke liegen an einem Hang (tiefster-höchster Punkt ca. 10m Höhenunterschied).
Vielen Dank für eure Bemühungen.
In unserer Nachbargemeinde wird eine Wiese (ca. 3000 qm) verkauft. Ein Bebauungsplan für dieses Grundstück liegt vor.
Im Textteil des Bebauungsplan steht folgendes:
Für das Flurstück ist als Art der Nutzung private Grünfläche (Zweckbestimmt Streuobstwiese) festgesetzt. Mit Ablauf des Niesbrauchrechtes und auf Antrag des jeweiligen Eigentümers wird das Flurstück Bestandteil des allg. Wohngebietes.
Laut Eigentümer wurde das Nießbrauchrecht aufgehoben.
Was bedeutet das für mich bei Erwerb der Fläche?
Kann ich die Wiese erwerben ohne dass ich Angst haben muss, dass sie später nur den Wert einer Grünfläche hat?
Ich würde gerne die Fläche mit sechs weiteren Bauinteressenten kaufen. Dazu wäre vorab eine Ausmessung der Wiese und eine Aufteilung nötig, sodass wir die Grundstücke einzeln kaufen könnten.
Ist das theoretisch überhaupt möglich? Der Verkäufer würde zustimmen.
Welche Kosten für Vermessung kommen hier auf uns zu? Ich bräuchte einfach vorab eine grobe Angabe, in welchem Bereich man sich hier bewegt (2000 €, 5000 €, 10 000 €, 25 000 €).
Kennt sich jemand aus, wie hier der Ablauf bei gewünschtem Verfahren ist? Vom Baurechtsamt wurde mitgeteilt, dass ein Architekt eingeschaltet werden muss, was mir natürlich auch einleuchtet. Wir sind allerdings momentan noch an dem Punkt, an dem wir abklären möchten, ob sich weiterer Aufwand überhaupt lohnt und die Kosten im Rahmen bleiben würden. Hinzu kommt, dass im Anschluss sicher jeder Bauherr mit seinem eigenen Architekten oder seiner eigenen Firma bauen möchte. Damit müssten wir die Architektenleistungen für die Erschließung vorab aufteilen. Wie kann man abschätzen, wie hoch die Kosten wären?
Was muss ich für zusätzliche Erschließungskosten rechnen? Eine Privatstraße von 25 Meter müsste auf jeden Fall für das Erreichen der einzelnen Bauplätze mit eingeplant werden. Die Grundstücke liegen an einem Hang (tiefster-höchster Punkt ca. 10m Höhenunterschied).
Vielen Dank für eure Bemühungen.