Hm bei der Beauftragung der Baubegleitung (für KfW55 alt) ist der Zuschuss aufgeführt und wird im Rechnungsbetrag bereits verrechnet. Auf die Frage, ob ich den Zuschuss 431 selbst beantragen muss sagte der Energieexperte zu mir, dass ich nichts machen müsste, dass er alles beantragen würde und ich am Ende nur die (bereits um 50% verringerte) Rechnung bezahlen müsste. Das heißt wohl ich muss mal nachhaken, ob er sich bereits um alles gekümmert hat. Aber selbst wenn er es verpennt, sollte ich doch fein raus sein, denn der Vertrag ist eben zu den damaligen Konditionen, in denen schon die 50% runter sind, abgeschlossen worden.
Auch wenn KfW55 nun komplett ausläuft, sollte ich doch dennoch die Förderung erhalten, wenn bereits alles beantragt ist (KfW Programm 153 Finanzierung über Hausbank, ist alles schon durch, Finanzierung steht) ?