Niemand wird auf "seine" Fläche verzichten, und die unterschiedlichen Größen dieser Sondereigentumsbereiche werden auch ihren Eingang in die jeweiligen Häuserpreise gefunden haben. Es gibt kein Konfliktpotential: jeder wird "seinen" Garten und Vorgarten und Stellplatz exklusiv nutzen können und dort auch Hausrecht haben. Dein Nachbar darf Dir nicht über den Zaun klettern. Wenn Du Dein Haus einmal verkaufen willst, wird das zusammen mit den im Grundbuchblatt eindeutig bezeichneten Sondereigentumsbereichen geschehen.
Die Flächen sind da, aber aus rechtlichen Gründen nicht so ausweisbar, als ob es sich um eigenständige Flurstücke handeln würde. Du wirst sie zu Deinem Haus zugeordnet in Vertrag und Grundbuchblatt wiederfinden, z.B. als "Wohneinheit Nr. XY einschließlich Hintergarten, Vorgarten, Vorgartenschrank und Stellplatz Nr. QZ" bezeichnet, Des Weiteren z.B. "1/34 Anteil am Mülltonnenplatz" und dergleichen. Dir wird keine eindeutige Bezeichnung verweigert, und es wird auch kein schwarzer Peter das zu klären an die WEG-Versammlung weitergeschoben. Lediglich in Quadratmetern kann/darf das hier nicht ausgedrückt werden. Niemand muß befürchten, von seiner "eigenen" Terrasse verscheucht werden zu können, auch nicht nach 22 Uhr oder an Allerheiligen. Der Nichtausweis in Quadratmeterform ist kein Betrügertrick, und auch bei allen WEG´ so.