Hausbau0815
Wir schauen erstmal was im 1. Gang dabei raus kommt. Ich hoffe, so ein Richter ist nicht unbedingt Anwalts Freund und freut sich, wenns dem auch mal an den Kragen geht, weil er so ein armes Häuslebauerlein wie mich veräppelt hat. Und dann sehen wir weiter. Der Anwalt, falls denn benötigt, ist ja längst involviert und kann einspringen. Aber den 1. Termin bekomme ich alleine hin. Wie gesagt, bin ja ein armes, gebeuteltes Häuslebauerlein, dass sich keinen Anwalt mehr leisten kann.Eigentlich wollte ich mich etwas zurückahlten, aber dein Angebot möchte ich trotzdem gerne annehmen.
Deine Gegenklage hat aber einen Streitwert von über 100.000€. Damit liegt doch die sachliche Zuständigkeit beim Landgericht mit entsprechender Antwaltspflicht usw. Entweder du wirst also weitergeleitet, oder deine Gegenklage wird abgelehnt. Paragraph §506 ZPO wäre hier interessant.
Oder sehe ich das komplett falsch?