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MartinS_NK
Hallo zusammen,
wir haben leider einen Konflikt, bei dem die Beteiligten (Vermesser, Architektin, Bauleiter) unterschiedlicher Meinung sind.
Der Vermesser (bzw. einer seiner Mitarbeiter) hat die Grobabsteckung vorgenommen und möchte nun den Absteckungsriss schriftlich freigegeben haben.
Auf dem Protokoll der Grobabsteckung ist eine Unterschriftenzeile angegeben. Erst nach dieser schriftlichen Freigabe wird er die Feinabsteckung vornehmen.
Weder die Architektin, noch der Bauleiter wollen hier gegenzeichnen und verlangen dies vom Vermesser (Werkerselbstkontrolle).
Die Frage ist nun: wer ist in der Pflicht, die Freigabe des Grobabsteckungsprotokolls zu leisten? Gibt es eine einheitliche/eindeutige Regelung?
Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung und viele Grüße,
Martin
wir haben leider einen Konflikt, bei dem die Beteiligten (Vermesser, Architektin, Bauleiter) unterschiedlicher Meinung sind.
Der Vermesser (bzw. einer seiner Mitarbeiter) hat die Grobabsteckung vorgenommen und möchte nun den Absteckungsriss schriftlich freigegeben haben.
Auf dem Protokoll der Grobabsteckung ist eine Unterschriftenzeile angegeben. Erst nach dieser schriftlichen Freigabe wird er die Feinabsteckung vornehmen.
Weder die Architektin, noch der Bauleiter wollen hier gegenzeichnen und verlangen dies vom Vermesser (Werkerselbstkontrolle).
Die Frage ist nun: wer ist in der Pflicht, die Freigabe des Grobabsteckungsprotokolls zu leisten? Gibt es eine einheitliche/eindeutige Regelung?
Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung und viele Grüße,
Martin