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PhoenixDH
Hallo zusammen,
ist ein gemauerter Geräteschuppen als Verlängerung eines Carports in RLP genehmigungsfrei?
Ich blicke den Gesetzestext gerade nicht wirklich:
Nicht unterkellert, nur Strom kein Wasser.
Der Schuppen soll ausschließlich der Unterbringung von Gartenmöbeln/Geräten dienen.
Unter was fällt das denn dann und wie ist der Genehmigungsstatus?
Dank euch!
ist ein gemauerter Geräteschuppen als Verlängerung eines Carports in RLP genehmigungsfrei?
Ich blicke den Gesetzestext gerade nicht wirklich:
Also der Schuppen soll ca. 4* 3* 2 Meter groß werden, gemauert, mit Flachdachund 1/3 unter der Erde sein.1.) Gebäude
a) Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände,
b) freistehende Gebäude ohne Unterkellerung und ohne Feuerstätten bis zu 100 m² Grundfläche und 5 m Firsthöhe, die einem Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,
c) Gewächshäuser bis zu 5 m Firsthöhe, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen,
d) Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen,
e) Gartenlauben in Dauerkleingärten (§ 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes),
f) Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; ausgenommen sind Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern,
g) Fahrgastunterstände des öffentlichen Personennahverkehrs;
Nicht unterkellert, nur Strom kein Wasser.
Der Schuppen soll ausschließlich der Unterbringung von Gartenmöbeln/Geräten dienen.
Unter was fällt das denn dann und wie ist der Genehmigungsstatus?
Dank euch!