Aber in erster Linie bin ich Controller bei einer Bank und beschäftige mich beruflich permanent mit dem Thema Adressrisiko mit all seinen Formen, Farben und Facetten.
Hatte ich fast gedacht . Solche Angaben kann nur jemand machen, der in der Materie bewandert ist.
Erst einmal zu uns. Ich besitze zwei Eigentumswohnungen, davon ist eine vermietet und vollfinanziert und bis jetzt noch wenig abbezahlt, die andere ist bis auf ca. 20% Restschuld abbezahlt. Die eigengenutzte Wohnung möchte ich natürlich dann nach dem Neubau verkaufen, was in Frankfurt kein Problem sein sollte. Zudem war die Situation der beiden Eigentumswohnungen zu kompliziert. Aussage war hier, mal solle doch jetzt schon die eigengenutzte Wohnung verkaufen und so lange versuchen noch drin zu bleiben und dafür Miete zahlen oder direkt ausziehen und sich für die Zwischenzeit eine Mietwohnung suchen.
Das "Finanzgebilde" beträgt mehrere (Riester-) Bausparverträge und auch eine Zwischenfinanzierung bis die eigengenutzte Wohnung verkauft wird und wir ins Haus einziehen können.
Auch mit der Kaufpreisfälligkeit, die Ende dieser Woche ansteht wird es knapp, da die Grundschuld noch nicht richtig im Grundbuch eingetragen ist, da man noch auf die Bestätigung der Stadt warten muss, von der ich das Grundstück gekauft habe.
Die Sache mit dem Wohnungsverkauf ist nachvollziehbar. Klar - in FFM sollte es kein Problem darstellen, eine Wohnung zu verkaufen - kommt allerdings auch auf den aufgerufenen Preis an. Es ist unsicher, welcher Preis tatsächlich erzielt werden kann. Die Bank handelt hier nach dem Grundsatz, den auch Handwerker gerne anwenden: "Nur Bares ist Wahres."
Im Endeffekt bist Du ein Kunde, welcher eine Kreditbelastung durch einen Komplettkredit (1. ETW) hat und eine weitere Belastung (2. ETW), welche hoffentlich bald abgelöst wird. Wann dieser abgelöst wird (durch den Verkauf) steht noch offen. Übertrieben ausgedrückt: Du könntest den angestrebten Verkauf der Wohnung nach Kreditbewilligung und Auszahlung auch stoppen. = wiederum Erhöhung des Ausfallrisikos
Zum Thema Eintragung der Grundschuld und dadurch verzögerte Auszahlung: Naja - Die Bank hat doch nur die Grundstück als Sicherheit. Solange diese nicht eingetragen ist, hat sie nichts in der Hand als Sicherheit. Daher ist dieser Schritt schon verständlich. Warst Du schon vorher Kunde bei dieser Bank (so dass die Bank Deine Kundenhistorie berücksichtigen kann) oder bist Du ein "Neukunde", den sie nicht kennen?
Die Zwischenfinanzierung ist doch für Dich eine eher bessere Lösung (würde ich nicht kritisieren). Die Zwischenfinanzierung ist mit Sicherheit variabel finanziert (da kurze Laufzeit und bevorstehende Ablösung), was i.d.R. günstiger sein sollte, als eine langfristige Zinsbindung. Sie kann komplett, in einer Summe, abgelöst werden (nach erfolgten Verkauf) - vorschusszinsfrei.
Dass Du den i-pad Kredit nicht auf dem Ticker hattest, ist nachvollziehbar. Ich denke, viele sind sich nicht bewusst, dass sie bei einen Handyvertrag mit Handy für 10 Euro p.m. eigentlich einen Kreditvertrag unterschreiben.
Sicherlich ist es ein wenig unglücklich gelaufen, aber z.T. nachvollziehbar.