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DG
In NRW würde eine solche Vermessung minimal ca. €3850.- kosten, d.h., wenn zu den Minimalkosten auf Grund der örtlichen Voraussetzungen noch weitere Vermessungsleistungen erforderlich sind, kann es durchaus sein, dass die Kosten von €6000.- korrekt sind.der abzuteilende kleine Grundstücksteil ist ca. 2.000 qm groß und der Einheitswert/qm liegt bei 280 Euro/qm. die Länge der Teilungsgrenze lieg bei ca. 70 m.
Für die hoheitlichen Leistungen ist auch nicht die HOAI maßgeblich, sondern in NRW der VermWertGebT, also der (jeweils länderspezifische) Gebührentarif für Vermessungsleistungen. HOAI und Gebührenordnung muss man strikt auseinanderhalten, das sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.
Im Allgemeinen gilt, dass es sich bei Teilungsvermessungen idR um Einzelfälle handelt und von daher kaum Vergleiche auf Grund der bloßen Nennung von Angebotssummen möglich sind. Wenn in einem Baugebiet mehrere etwa gleich große Grundstücke gleichzeitig aufgeteilt werden, sind die Kosten tatsächlich vergleichbar, ansonsten ist das ohne detaillierte Kenntnis der Randbedingungen nicht möglich.
MfG
Dirk Grafe