T
tamer.darweesh
Hallo zusammen,
ich und ein Freund planen, gemeinsam ein Grundstück zu kaufen. Das Grundstück hat derzeit ein Einfamilienhaus, welches vom Eigentümer abgerissen wird und das Grundstück wird geteilt. Der Eigentümer hat bereits eine Bauvoranfrage gestellt und wir werden den Vertrag erst unterschreiben, wenn der Bauvorbescheid genehmigt ist.
Wir prüfen derzeit auch Bauangebote für den Bau von 2 DHHs. Wir bauen die Häuser unabhängig vom Grundstückseigentümer.
Ich gehe davon aus, dass in unserem Fall die 2 Verträge völlig unabhängig sind. Die Baufirma weiß nicht einmal, wer der Grundstückseigentümer ist.
Der Makler sagte mir, dass ich auch dann Grunderwerbsteuer auf den Bauvertrag zahlen muss, wenn der Bauvertrag vor dem Kaufvertrag oder kurz nach dem Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Hat die Reihenfolge der Verträge Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer?
Der Notar hat diese Erklärung auch in den Kaufvertrag aufgenommen:
"Der Käufer erklärt hierzu, dass er zur Bebauung des vertragsgegenständlichen Grundstücks bislang keinen Bauvertrag abgeschlossen hat. "
Warum ist es erforderlich, vor dem Grundstückskauf keinen Bauvertrag abzuschließen? Ist dies gesetzlich vorgeschrieben?
Die Bank sagt, sie brauchen einen Bauvertrag mit Festpreisgarantie, um Finanzierungsprobleme zu vermeiden.
Vielen Dank und viele Grüße
ich und ein Freund planen, gemeinsam ein Grundstück zu kaufen. Das Grundstück hat derzeit ein Einfamilienhaus, welches vom Eigentümer abgerissen wird und das Grundstück wird geteilt. Der Eigentümer hat bereits eine Bauvoranfrage gestellt und wir werden den Vertrag erst unterschreiben, wenn der Bauvorbescheid genehmigt ist.
Wir prüfen derzeit auch Bauangebote für den Bau von 2 DHHs. Wir bauen die Häuser unabhängig vom Grundstückseigentümer.
Ich gehe davon aus, dass in unserem Fall die 2 Verträge völlig unabhängig sind. Die Baufirma weiß nicht einmal, wer der Grundstückseigentümer ist.
Der Makler sagte mir, dass ich auch dann Grunderwerbsteuer auf den Bauvertrag zahlen muss, wenn der Bauvertrag vor dem Kaufvertrag oder kurz nach dem Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Hat die Reihenfolge der Verträge Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer?
Der Notar hat diese Erklärung auch in den Kaufvertrag aufgenommen:
"Der Käufer erklärt hierzu, dass er zur Bebauung des vertragsgegenständlichen Grundstücks bislang keinen Bauvertrag abgeschlossen hat. "
Warum ist es erforderlich, vor dem Grundstückskauf keinen Bauvertrag abzuschließen? Ist dies gesetzlich vorgeschrieben?
Die Bank sagt, sie brauchen einen Bauvertrag mit Festpreisgarantie, um Finanzierungsprobleme zu vermeiden.
Vielen Dank und viele Grüße