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Marcel0302
Guten Tag, wir planen ein Ferienhaus in einem Sondergebiet (Niedersachsen) 1 geschossige Bauweise.
Unsere Vorstellung…
- Flachdach
- 3 Etagen:
1. Keller in Hanglage
2. Erdgeschoss
3. Dachgeschoss
- Überall Bodentiefe-Fenster
- Offener Treppenaufgang im Haus
Wir haben eine Bauvoranfrage gemacht, leider war das Ergebnis sehr enttäuschend.
- DG, KG dürfen nur eine Raumhöhe von 2,15m haben.
- DG, KG darf nicht als Wohnraum genutzt werden.
- Treppenaufgang ist offen, es wirkt so als wurde das gesamte Haus als Wohnraum genutzt wird.
- Bodentiefe-Fenster sind im DG, KG nicht in Ordnung, da es so wirkt das diese Räume dann als Wohnraum genutzt werden.
Wir verstehen nicht, warum wir es nicht als Staffelgeschoss planen können mit einer 2/3 Regelung und das DG als Wohnraum nutzen können.
Vielleicht habt ihr Tipps für uns, wie man es umplanen könnte um alles als Wohnraum zu nutzen.
Bebauungsplan Festsetzungen:
Unsere Vorstellung…
- Flachdach
- 3 Etagen:
1. Keller in Hanglage
2. Erdgeschoss
3. Dachgeschoss
- Überall Bodentiefe-Fenster
- Offener Treppenaufgang im Haus
Wir haben eine Bauvoranfrage gemacht, leider war das Ergebnis sehr enttäuschend.
- DG, KG dürfen nur eine Raumhöhe von 2,15m haben.
- DG, KG darf nicht als Wohnraum genutzt werden.
- Treppenaufgang ist offen, es wirkt so als wurde das gesamte Haus als Wohnraum genutzt wird.
- Bodentiefe-Fenster sind im DG, KG nicht in Ordnung, da es so wirkt das diese Räume dann als Wohnraum genutzt werden.
Wir verstehen nicht, warum wir es nicht als Staffelgeschoss planen können mit einer 2/3 Regelung und das DG als Wohnraum nutzen können.
Vielleicht habt ihr Tipps für uns, wie man es umplanen könnte um alles als Wohnraum zu nutzen.
Bebauungsplan Festsetzungen: