Wozu soll das gut sein, ohne Planung einen anderen Ausführenden zu suchen ?Hattet ihr nicht mal den Gedanken einen anderen GU zu kontaktieren ?
Elf Mille rausgehauen, aber keine Bestandsermittlung bekommen haben - wie geht das denn ? *kopfkratzundschüttelgleichzeitig*Soweit ich weiß, hat meine Schwiegermama keine aktuellen Bestandspläne.
1) Von wem stammen die Zeichnungen in den Beiträgen 6 bzw. 7 - stellen sie eine der Elfmilleplanungen dar oder alle diejenige von 1989 (und hatte letztere denn eine Genehmigung erfahren) ?Das Beste was wir haben sind Pläne vom Baugesuch 1989, welches dann aber nicht umgesetzt wurde. Die hab ich mal angehangen, [...] (Ich muss die Pläne splitten, mehr als 10 Anhänge gehen leider nicht..)
Ja; würde ich inzwischen leider unter Unerfahrenheit und Naivität verbuchen. Die Architektin meinte scheinbar sie könne mit den Plänen von damals arbeiten.Elf Mille rausgehauen, aber keine Bestandsermittlung bekommen haben - wie geht das denn ? *kopfkratzundschüttelgleichzeitig*
Beitrag 6 ist der aktuelle Planstand und stammt von der Frau des GU.1) Von wem stammen die Zeichnungen in den Beiträgen 6 bzw. 7 - stellen sie eine der Elfmilleplanungen dar oder alle diejenige von 1989 (und hatte letztere denn eine Genehmigung erfahren) ?
2) Ist der Planverfasser von 1989 nicht mehr aktiv und hat keinen Büronachfolger; was war der Grund für die Nichtrealisierung ?
Wenn diese ordentlich erstellt wurden und seitdem nichts verändert wurde, mag die Mühe eines eigenen Aufmaßes einsparbar sein. Eine Außenwandstärke von 34 cm halte ich für aufklärungsbedürftig, auf welchen Wandaufbau sie zurückzuführen ist.Die Architektin meinte scheinbar sie könne mit den Plänen von damals arbeiten.
Die neuen Gaubenbreiten mögen befreiungsfähig sein. Für grundsätzlich nicht genehmigungsfähig halte ich, grenzprivilegierte Räume durch nicht grenzprivilegierte Räume zu ersetzen. Nach meiner Vermutung ist das Haus an das Nachbarhaus planrechts als Doppelhaushälfte anschließend (?), aber kein Kettenhaus (?) und hat somit zum Nachbarn planlinks einen Grenzabstand einzuhalten (von je nach Bundesland 3,0 oder 2,5 Metern oder mehr). Hier werden jedoch die ganzen bisherigen 5,4 Meter Grenzabstand mit Aufenthaltsräumen geschlossen (die nicht grenzprivilegiert sind). Säße ich auf Eurem Bauamt, würde ich vermutlich in die Pause gehen, wann immer ich Euch im Anmarsch sähe. Von Planvorlageberechtigten muß der Bauamtler ein gewisses Maß an Professionalität erwarten dürfen.Beitrag 6 ist der aktuelle Planstand und stammt von der Frau des GU.