Zubi123 hat Recht. Beleg: "Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Zuschussempfängers
Innerhalb von 10 Jahren nach Antragsbestätigung sind vom Zuschussempfänger folgende Unterlagen
aufzubewahren und der KFW auf Verlangen vorzulegen..." (Zitat S. 11 Infoblatt zur Antragstellung BEG Wohngebäude Zuschuss 461 Effizienzhaus)
"Weiterhin ist die KfW berechtigt, die Einhaltung der Förderbedingungen bei dem Zuschussempfänger vor Ort zu prüfen (...) Die Prüfungsrechte der KfW gelten für 10 Jahre ab Datum der Antragsbestätigung/Zusage." (S. 2,
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beantragung und Vergabe von Zuschussprodukten der KfW über das
KfW-Zuschussportal)